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Brandenburg: Streng bewacht

Drogen-Prozess: Anwalt von Christopher R. nennt Beziehung zur Rocker-Szene „historisch“

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Berlin - Nach einer Flut von Verteidiger-Anträgen ist am Montag der Prozess um Chemikalien für die Herstellung von bis zu 870 Kilogramm synthetischer Drogen gestartet. Drei der vier Angeklagten erklärten, dass sie sich zunächst nicht äußern werden. Für einen 61-jährigen Verdächtigen kündigten dessen Anwälte eine umfassende Aussage ab 16. März an. Den Männern wird bandenmäßiger Drogenhandel zur Last gelegt. Die Stoffe seien in Tschechien angekauft und über Deutschland an illegale Labore in den Niederlanden geliefert worden. Als ein Hauptangeklagter muss sich auch der Potsdamer Ex-Hells-Angel-Anführer Christopher R. in dem unter strenger Bewachung laufenden Prozess verantworten. Der 39-Jährige war außerdem einer der Hooligans, die 1998 bei der Fußball-WM den französischen Polizisten Daniel Nivel halbtot geprügelt hatten.

Im aktuellen Fall geht die Staatsanwaltschaft von einem bandenmäßigen Drogenhandel von Ende 2012 bis Juni 2014 aus. Die Hauptangeklagten sollen sich in Tschechien zentnerweise Stoffe für die Produktion synthetischer Drogen beschafft haben. Mithilfe weiterer Komplizen seien diese in Deutschland zwischengelagert und dann an illegale Labore in den Niederlanden geliefert worden.

Weil Verteidiger die Sicherheitsverfügung des Gerichts kritisierten, verzögerte sich das Verlesen der Anklage. Die Richter hatten die strenge Bewachung mit einer mutmaßlichen Nähe mehrerer Angeklagter zur Hooligan- und Rockerszene begründet. Es sei nach Aktenlage von einer „latenten Gefährdung“ auszugehen.

Die mutmaßliche Drogenbande sei konspirativ vorgegangen, verlas die Staatsanwältin die Anklage. Die Verdächtigen hätten die Mitangeklagten per Handy gesteuert. Diese 22 und 61 Jahre alten Männer seien unter anderem als „Transporteure, Portionierer und Bunkerhalter“ aktiv gewesen.

Der Verteidiger von R. sagte am Rande des Prozesses, sein Mandant bestreite, „für eine Mega-Drogenküche verantwortlich zu sein“. Vorerst werde der Mann aber schweigen. Die Beziehungen seines Mandanten zur Hooligan-Rockerszene seien „historische Sachen, die länger zurückliegen“. Die Glaubwürdigkeit des 61-jährigen Angeklagten sei „ausgesprochen zweifelhaft“. K.G./dpa

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