Brandenburg: Suche nach Schuldigen
Nach dem Tod der achtjährigen Anastasia sind noch viele Fragen offen. Die Leiche wird jetzt obduziert
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Berlin - Anastasia soll noch in dieser Woche obduziert werden. Davon versprechen sich die Berliner Ermittler die Klärung der Frage, ob das achtjährige Mädchen in dem Abflussrohr ertrunken oder ob der Körper des bereits toten Mädchens durch den starken Sog in das Rohr gezogen worden ist. Die Leiche des Mädchens war am Freitag nach dreitägiger Suche von Tauchern in einer Entwässerungsleitung des Tegeler Hafens in Berlin geborgen worden.
Wie berichtet, war nach Reinigungsarbeiten vergessen worden, dieses Rohr mit etwa 30 Zentimeter Durchmesser wieder zu verschließen. Dazu hatte der Bezirk nach Angaben von Stadtrat Frank Balzer eine Privatfirma beauftragt. Die entscheidende Frage sei, wer die Sorgfaltspflicht so außer Acht gelassen habe. Unklar ist immer noch, in wessen Zuständigkeit das Rohr fällt, in dem Anastasia starb, sagte Balzer. Mit der Reinigungsfirma sei man im Gespräch sagte Balzer. Details oder den Namen der Firma nannte er nicht. Diese Firma hatte vor einigen Wochen letztmalig das Becken vom Schlamm befreit.
Es sei eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung möglich, sagte ein Ermittler – gegen die Verantwortlichen der Reinigungsfirma und des Bezirks. Zudem werde geprüft, ob der Bezirk genug getan habe, um das Badeverbot durchzusetzen. Wann der Vater des Mädchens vernommen wird, ist weiterhin unklar. Er solle noch geschont werden, hieß es. Er hatte in der Nähe gesessen. Wie lange er seine Tochter aus den Augen ließ, ist unklar. Gegen ihn wird wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt.
Der Stadtbezirk hatte nach dem tragischen Todesfall in aller Eile fotokopierte Zettel mit dem Hinweis „Baden verboten“ im Hafen geklebt. In der Vergangenheit seien die Verbotsschilder regelmäßig abgerissen worden, behauptete am Wochenende eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Dies bestätigte gestern auch Stadtrat Balzer. Der CDU-Politiker prophezeite, dass auch die neuen Schilder bald wieder weg sein werden. Mehrere Anwohner sagten, es habe nie Verbotsschilder gegeben.
Der Bereich des Flachwasserbeckens gehört dem Bezirk, der angrenzende Tegeler Hafen untersteht der Stadtentwicklungsverwaltung. Auch dort ist Baden verboten – wie grundsätzlich in Häfen und an Anlegestellen. Verbotsschilder gibt es auch dort nicht; alle Verbote seien in der „Badegewässerverordnung“ genannt. Dass die Bevölkerung diese Verordnung nicht kennt, räumt Balzer ein: „Man muss einfach wissen, dass man zum Beispiel in Kanälen nicht baden darf.“ Bei der Wasserschutzpolizei hieß es, dass seit Eröffnung der Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof auch in der Spree illegal gebadet werde.Jörn Hasselmann
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