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Brandenburg: Tagebau „fährt vorbei“

Klage von Hornoer Familie hatte Erfolg

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Klage von Hornoer Familie hatte Erfolg Cottbus - Nach Überzeugung der letzten beiden Einwohner von Horno (Spree-Neiße) kann der Tagebau auch ohne die Enteignung ihres Grundstückes vorangetrieben werden. Ein „Vorbeifahren“ des Tagebaus an Haus und Garten sei technisch möglich und nicht zwingend mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden, heißt es in der am Montag veröffentlichten Begründung einer beim Verwaltungsgericht Cottbus eingelegten Klage. Nach Darstellung des Rechtsanwaltsbüros des Ehepaares Domain in Frankfurt/Main hat die Klage gegen die vom Landesbergamt beschlossene Enteignung aufschiebende Wirkung. Damit blieben die Eheleute Eigentümer ihrer Grundstücke und auch im Geburts- und Elternhaus des Mannes in Horno wohnen. Das Landesbergamt in Cottbus hatte am 9. Juni entschieden, dass das Ehepaar seine beiden Grundstücke in Horno gegen eine Entschädigung an den Energiekonzern Vattenfall abtreten muss. Zugleich wurde dem englischen Schriftsteller und Ehrenbürger von Horno, Michael Grommm, das Mietrecht bei der Familie Domain entzogen. Vattenfall will Horno abbaggern, um den Braunkohletagebau Jänschwalde dort in voller Breite fortzuführen zu können. Dagegen ist das Rentnerehepaar Domain der Meinung, dass die Kohlebagger auch westlich um Horno herumfahren können, weil das Kohleflöz unter dem Ort nicht sehr ergiebig sei. „Die Kohlemengen, die bei einer Verschonung der Grundstücke nicht gefördert werden können, sind ... für die Aufrechterhaltung der Stromproduktion im Kraftwerk Jänschwalde nicht entscheidend“, heißt es in der Klagebegründung. Das Cottbuser Verwaltungsgericht bestätigte lediglich den Eingang der Klage.dpa

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