Brandenburg: Tegel, unerhört
Erste Klagen gegen den Weiterbetrieb des Flughafens
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Berlin - Die lärmgeplagten Anwohner des Flughafens Tegel verlangen jetzt auch passiven Schallschutz – schließlich sei nicht absehbar, wann der Flughafen BER in Schönefeld tatsächlich eröffnet. Und sie machen Ernst: 90 Anträge auf passiven Lärmschutz wurden gestellt, 25 davon sind mittlerweile abgelehnt, wie Daniela Augenstein von der Senatsverwaltung für Verkehr bestätigt. „Die Anträge richten sich zum Beispiel auf Schallschutzfenster“, so Augenstein. „Es gibt für jeden Antrag eine Einzelfallprüfung.“
Ist ein Antrag abgelehnt, steht dem Betroffenen der Klageweg offen. Im Luftverkehrsrecht ist das Oberverwaltungsgericht zuständig. Dort sind bereits Klagen eingegangen: Drei Klageverfahren und drei Eilanträge lägen dem Gericht vor, sagt OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn. In den Anträgen gehe es ums Nachtflugverbot und Schallschutz, ein Antrag verlange die Stilllegung des Flughafens.
Bisher wird der Schallschutz für Tegel als ausreichend eingestuft. Allerdings ist 2007 das Fluglärmschutzgesetz geändert worden. Es hat damals den Lärmschutz an Flughäfen wesentlich verbessert. Dabei wurde eine „Lex Tegel“ eingearbeitet und ein Passus aufgenommen, wonach ein Flughafen das verschärfte Gesetz nicht anwenden muss, wenn dieser innerhalb von zehn Jahren geschlossen werden sollte. Dies traf auf Tegel zu. Jetzt allerdings ist völlig unklar, wann der Flugbetrieb aufgegeben wird. Flughafenchef Hartmut Mehdorn liebäugelt sogar mit einem Weiterbetrieb auf Dauer, weil Berlin eine dritte Startbahn brauche. In jedem Fall seien die Klagen gut, um den Druck zu erhöhen, sagt Fluglärmgegnerin Marela Bone-Winkel. „Zu hoffen ist, dass diese Anträge die Schließung des Flughafens Tegel beschleunigen.“ Der Flugverkehr von und nach Tegel habe sich derart intensiviert, dass man zusätzlich zur Lärmbelastung, mittlerweile sogar um die Sicherheit des Flugbetriebs fürchten müsse. fk/kt
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