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Brandenburg: Tempelhof: Bahn zieht Klage zurück Vorstand: Flughafen ist nur politisch zu retten

Berlin - Die Deutsche Bahn AG hat gestern ihre Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht zur Frage des Weiterbetriebs des Berliner Stadt-Flughafens Tempelhof zurückgezogen. „Unsere juristischen Möglichkeiten scheinen ausgeschöpft zu sein“, sagte Wolf-Dieter Siebert, Vorstandschef der Sparte Station & Service.

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Berlin - Die Deutsche Bahn AG hat gestern ihre Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht zur Frage des Weiterbetriebs des Berliner Stadt-Flughafens Tempelhof zurückgezogen. „Unsere juristischen Möglichkeiten scheinen ausgeschöpft zu sein“, sagte Wolf-Dieter Siebert, Vorstandschef der Sparte Station & Service. Mit der Klage hatte die Bahn die Feststellung angestrebt, dass eine eingeschränkte Fortführung des Flugbetriebs in Tempelhof die Genehmigung für den BBI-Flughafen in Schönefeld nicht gefährde.

Wie berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht seine Zuständigkeit in Frage gestellt. Außerdem wurden Zweifel daran geäußert, ob die Klage überhaupt ein konkretes Rechtsverhältnis betrifft oder das Gericht nur eine Art Rechtsgutachten über mögliche künftige Entwicklungen erstellen soll. Dennoch ließen die Richter keinen Zweifel daran, dass die gegenwärtige Rechtslage keinerlei Weiterbetrieb von Tempelhof zulässt.

Brandenburgs Infrastrukturminister Reinhold Dellmann sprach von einer „guten Entscheidung“ der Bahn. „Wir sind uns unserer Rechtsposition zur Schließung Tempelhofs sehr sicher.“ Bahn-Vorstand Siebert entgegnete: „Wir stehen weiter bereit und ziehen uns nicht zurück.“ Die Bahn sei bei einem entsprechenden politischen Willen bereit, in einem Gesamtkonzept, den Flughafenbetrieb zu übernehmen. Eine Chance, selbst gegen den vom Senat erlassenen Entwidmungsbescheid für den Flughafen zu klagen, sieht Siebert nicht. Das könnten nur Nutzer. Doch auch der Gruppe von Fluggesellschaften, die im Rechtsstreit um den vorangegangenen Schließungsbescheid vor dem Oberverwaltungsgericht unterlag, sind die Hände gebunden. Weil sie auf den Widerspruch verzichtet hatten, besteht keine Klagemöglichkeit mehr, sagt Andreas Peter, Präsident der Interessensgemeinschaft City Airport Tempelhof (ICAT).

Auf jeden Fall klagen will die Gruppe um die Windrose Air, so Firmensprecherin Ursula Hannan. Allerdings ist man noch in der Abstimmung mit möglichen Partnern, denn man muss alle Kosten des Rechtsstreites selbst erwirtschaften. Unabhängig vom Ausgang hätte eine Klage aufschiebende Wirkung und würde den Initiatoren des Volksbegehrens für den Zentralflughafen Luft verschaffen.

Auch wenn der Entwidmungsbescheid rechtskräftig werden sollte, ist das letzte Wort über Tempelhof noch nicht gesprochen, erklärte Andreas Peter. Rechtswirksam wird der Bescheid erst zum geplanten Betriebsende im Oktober 2008. Bis dahin werde das Ergebnis des Volksbegehrens vorliegen. Rainer W. During+

Rainer W. During

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