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Brandenburg: Tempelhof: Volksentscheid bindet den Senat nicht

Berlin - Ein erfolgreicher Volksentscheid für Tempelhof kann den Berliner Senat nicht zwingen, den City-Airport offenzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Matthias Rossi, das die Organisatoren des Plebiszits in Auftrag gaben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

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Berlin - Ein erfolgreicher Volksentscheid für Tempelhof kann den Berliner Senat nicht zwingen, den City-Airport offenzuhalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Matthias Rossi, das die Organisatoren des Plebiszits in Auftrag gaben. „Es gibt keine Rechtspflicht zur Umsetzung des Entscheids“, sagte Rossi gestern. Die Schließung des Flughafens falle in den Bereich des Verwaltungshandelns. Laut Verfassung können aber nur Gesetze vom Volk erlassen, geändert oder abgeschafft werden.

Ein Volksentscheid zugunsten Tempelhofs hätte lediglich „die Wirkung eines schlichten Parlamentsbeschlusses“. Das heißt: Es stünde eine „politische Willensentschließung des Volkes“ im Raum, die der Senat zur Kenntnis nehmen und „gegen die eigene Position abwägen“ müsse. Eine „direkte Sperrwirkung gegenüber entgegenstehendem Staatshandeln“ entstehe aber nicht. So interpretiert der Gutachter, Privatdozent an der Humboldt-Universität, eine Klausel in der Berliner Verfassung, die es nur in wenigen anderen Ländern gibt. Danach können Volksbefragungen auch darauf gerichtet sein, „zu Gegenständen der politischen Willensbildung, die Berlin betreffen, sonstige Beschlüsse zu fassen“. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen genau einen solchen „sonstigen Beschluss“ herbeiführen.

Rossi geht aber darüber hinaus: Alle Verfassungsorgane seien zu gegenseitiger loyaler Zusammenarbeit und Rücksichtnahme verpflichtet, auch wenn der Volksgesetzgeber im formellen Sinne kein solches Organ sei. Daraus ergebe sich, dass der Senat die Volksbefragung nicht unterlaufen dürfe, indem er den Flughafen entwidme und schließe, bevor das Plebiszit beendet sei. Ulrich Zawatka-Gerlach

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