Brandenburg: Teure Reinigung von Schulen
Rechnungshofbericht: Landkreise könnten vier Millionen Euro einsparen
Stand:
Rechnungshofbericht: Landkreise könnten vier Millionen Euro einsparen Von Thorsten Metzner Potsdam. Brandenburgs finanzschwache Kommunen verschwenden nach wie vor Geld - durch Misswirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das geht aus dem gestern in Potsdam vorgestellten „Kommunalbericht“ des Landesrechnungshofes hervor. Als exemplarischen Fall nennt der Bericht die überteuerte Reinigung von Schulen und Verwaltungsgebäuden. 16,4 Millionen Euro geben die vierzehn Landkreise und vier kreisfreien Städte dafür jährlich aus. Davon könnten 3,2 bis 4,7 Millionen Euro eingespart werden, rügt der Rechnungshof. Bei der Überprüfung der mit Fremdfirmen abgeschlossenen Reinigungsverträge wurde in den Kreisen eklatante Preisunterschiede für gleiche Leistungen aufgedeckt: Trauriger Spitzenreiter ist die Stadt Brandenburg an der Havel, wo Fremdfirmen für die Reinigung von Verwaltungsgebäuden je Quadratmeter im Durchschnitt 11,92 Euro erhalten, die Spanne in der Stadt liegt zwischen 6,67 Euro und sagenhaften 20.80 Euro. Zum Vergleich: In Cottbus sind es im Durchschnitt 5,23 Euro, in Frankfurt/Oder 4,52 Euro, in Potsdam 5,68 Euro, im Landkreis Elbe-Elster 7,18 Euro, in Spree-Neiße 5,88 Euro. Vorbildlich ist der Landkreis Oder-Spree, Zitat: „Sonderfall: Reinigung der Büros durch Mitarbeiter.“ Bei den Schulen sieht es ähnlich aus: In Brandenburg an der Havel kassieren Firmen für die Reinigung je Quadratmeter durchschnittlich 9,69 Euro, in Cottbus 7,81 Euro, in Frankfurt/Oder 7,03 Euro, in Potsdam 8,36 Euro. Man habe auch nicht feststellen können, dass in den Kreisen und Städten mit hohen Reinigungskosten die Gebäude sauberer seien, hieß es. Ursachen der Missstände sind nach Auskunft von Sieglinde Reinhard, zuständige Direktorin am Hof für die Kommunalprüfung, Fehler bei der Auftragsvergabe und unzureichendes Vertragsmanagement. Der Bericht listet weitere Defizite auf: So treiben die Landkreise ihre Außenstände bei säumigen Zahlern nicht konsequent ein. „Eine zeitnahe Erledigung der Vollstreckungsaufträge war in keinem Landkreis gewährleistet.“ Noch brisanter ist ein festgestelltes Strukturdefizit: Die bei den Landkreisen angesiedelten staatlichen Rechnungsprüfungsämter sind nicht nur für die Kontrolle der Kreise selbst zuständig – sondern auch für die Überprüfung des Finanzgebarens von Städten und Gemeinden. Doch diese „überörtliche Prüfung“ – von Kommunen und Zweckverbänden, städtischen Wohnungsgesellschaften – finde nur ungenügend statt.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: