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Brandenburg: Therapeutin befürchtet blinde Gewalt Der flüchtiger Sexualmörder aus Brandenburg/Havel gilt als gefährlich und suizidgefährdet

Potsdam - Bei dem in Berlin vermuteten flüchtigen Sexualmörder Günther Freier besteht offenbar ein „hohes Suizidrisiko“ und eine „erhebliche Fremdgefährdung“, die nicht allein Frauen treffen kann. Das geht aus einer aktuellen, den PNN vorliegenden Einschätzung seiner Berliner Psychotherapeutin für die Polizei hervor, die bundesweit nach dem Mann fahndet.

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Potsdam - Bei dem in Berlin vermuteten flüchtigen Sexualmörder Günther Freier besteht offenbar ein „hohes Suizidrisiko“ und eine „erhebliche Fremdgefährdung“, die nicht allein Frauen treffen kann. Das geht aus einer aktuellen, den PNN vorliegenden Einschätzung seiner Berliner Psychotherapeutin für die Polizei hervor, die bundesweit nach dem Mann fahndet.

Dagegen hält das Brandenburger Justizministerium Freier wegen seiner bisherigen Unauffälligkeit in der JVA Brandenburg nicht für besonders gefährlich. Die Therapeutin, die ihn persönlich betreut hat, schließt hingegen gewalttätige Kurzschlussreaktionen nicht aus. Nach ihrer Einschätzung vom 26. Mai 2007, vom Tag nach seiner Nicht-Rückkehr von einem Ausgang in die JVA Brandenburg, befindet sich Freier vermutlich in einem psychischen Ausnahmezustand – geprägt von Emotionen wie „Verzweiflung, Wut, Ohnmacht und extreme Anspannung.“ Er werde annehmen, „nichts mehr zu verlieren zu haben“, da er die Konsequenzen einer Flucht kenne wie „keine Entlassung in absehbarer Zeit“ und „Lockerungsrücknahme“, so das Papier. Das Fazit: „Aufgrund dieses psychischen Zustands ist sein Handeln weitgehend unberechenbar“. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fremdgefährdung vermutlich „eher unspezifisch äußern“ kann und „nicht zwingend auf Frauen beschränkt bleiben“ müsse.

Freier, der 1987 wegen eines Sexualmordes an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und sich seit 2004 im offenen Vollzug langsam auf ein Leben in Freiheit vorbereiten soll, hat seine Flucht offenbar geplant. So hat er sein Bettzeug an einen Mithäftling verkauft. Er ist auch im Besitz von einigen hundert Euro, da er nach Informationen dieser Zeitung in der JVA regelmäßig gearbeitet und monatlich rund 250 Euro verdient hat. „Das Geld steht ihm zu. Er kann darüber frei verfügen“, betont Anstaltsleiter Hermann Wachter. Dass ein Gefangener des offenen Vollzuges Geld spare, sei normal und kein Fluchthinweis. Es sei gerade ein Resozialisierungsziel des offenen Vollzuges, dass „die Gefangenen lernen, mit Geld umzugehen“. Wachter betont, dass die Ausgangspraxis in der JVA „sehr restriktiv“ sei und es bei Freier „keinerlei Hinweise auf eine Flucht“ gegeben hat. So hatte Freier bereits 168 Mal unbegleiteten Ausgang und war immer zurückgekehrt. Auch die Therapeutin hatte dafür „keinerlei Hinweise“. Es habe zu „keinem Zeitpunkt einen Anhalt für eine diesbezügliche krisenhafte Zuspitzung“ gegeben.

Rückfälle, wie im Fall Freier, seien selten, aber nie ganz auszuschließen, betont der JVA-Chef. So wurden in der JVA, in der besonders schwere Fälle ihre Haft verbüßen, im vorigen Jahr 2697 Ausgänge gewährt – in zwei Fällen kehrten Häftlinge nicht zurück. Für den weiteren Umgang mit Freier werde vor allem maßgeblich sein, ob dieser jetzt Straftaten begeht, so Wachter. Stelle sich Freier, werde ihm das sicher zugute gehalten.

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