Brandenburg: Ticketfälscher ist als Lehrer ungeeignet Gericht bestätigt Ablehnung des Bewerbers
Berlin - Eine S-Bahn-Fahrt vor einigen Jahren hat für einen Schwarzfahrer gewaltige Konsequenzen, die bis heute in sein Berufsleben hereinreichen: Bei einer Kontrolle hatte der Mann nämlich ein manipuliertes Ticket vorgezeigt. Es folgte prompt eine Anzeige der S-Bahn.
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Berlin - Eine S-Bahn-Fahrt vor einigen Jahren hat für einen Schwarzfahrer gewaltige Konsequenzen, die bis heute in sein Berufsleben hereinreichen: Bei einer Kontrolle hatte der Mann nämlich ein manipuliertes Ticket vorgezeigt. Es folgte prompt eine Anzeige der S-Bahn. Neben der strafrechtlichen Ahndung führte die jetzt dazu, dass das Land Berlin den Pädagogen nicht als Lehrer einstellen musste. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche geurteilt und damit eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt.
Der Mann hatte sich auf eine Lehrerstelle beworben; ihm wurde eine Zusage in Aussicht gestellt. Vorher musste noch das erweiterte Führungszeugnis überprüft werden. Als dieses vorgelegt wurde, zog die Behörde die Einstellungszusage zurück. Denn im Führungszeugnis des Mannes war ein rechtskräftiger Strafbefehl aufgeführt: Danach war der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er den S-Bahn-Kontrolleuren den verfälschten Fahrschein gezeigt hatte.
Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass dem Mann die für eine Einstellung als Lehrer laut Grundgesetz „erforderliche charakterliche Eignung“ fehle. Das Land Berlin konnte deswegen nach Auffassung des Gerichts die Einstellungszusage zurückziehen, sie sei noch nicht rechtsverbindlich gewesen. Der Mann kann gegen diese Entscheidung nicht automatisch in die nächste Instanz gehen. Das Landesarbeitsgericht schloss die Revision beim Bundesarbeitsgericht aus. Der Strafbefehl stammte aus dem Jahr 2015. Nach Angaben der Sprecherin des Landesarbeitsgerichts wird ein Eintrag mit einer Geldstrafe in dieser Höhe laut den Regelungen des Bundeszentralregisters nach drei Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht.Sigrid Kneist
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