Brandenburg: Trennungsgeld-Affäre: Blechinger gibt nicht ab
Keine Verlagerung der Verfahren in andere Länder
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Keine Verlagerung der Verfahren in andere Länder Potsdam - Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat Vorschläge abgelehnt, die Aufklärung der Trennungsgeld-Affäre einem anderen Bundesland zu übertragen. „Das wäre eine Diskreditierung der gesamten Brandenburger Justiz“, sagte sie gestern nach der Sitzung des Rechtsausschusses. Wie berichtet, bezweifeln Rechtsexperten, dass Brandenburgs Justiz in der Lage ist, die Affäre rückhaltlos aufzuklären und die nötigen Konsequenzen zu ziehen. So hält der Rechtsprofessor und frühere Vize-Präsident der FU–Berlin, Uwe Wesel, „angesichts der großen Zahl Betroffener“, auch hoher Repräsentanten, Brandenburgs Justiz für „befangen“. Auch Prof. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität sieht die Gefahr. Blechinger kündigte im Rechtsausschuss des Landtages an, dass im Januar Rückforderungsbescheide verschickt werden sollen. Zur Beschleunigung werde ein neuer dreiköpfiger Richter-Arbeitsstab eingerichtet. Ihm soll auch ein Verwaltungsrichter aus Sachsen-Anhalt angehören. Die Überprüfungen schleppen sich bereits seit über einem Jahr hin. Zwei externe Experten-Kommissionen hatten im Frühjahr gravierende Fehler bei der Zahlung von Entschädigungen für getrennten Wohn- und Dienstort in der Justiz festgestellt. Betroffen sind auch höchste Repräsentanten der Justiz. Blechinger bestritt, dass seit Wochen im Ministerium Rückforderungsbescheide „auf Eis“ lägen. Es handele sich um „Vorschläge“, wiegelte sie ab. Nach PNN-Informationen sind jedoch zwei Bescheide von der damaligen Hausleitung abgesegnet und schon unterschrieben worden. Sie betreffen Ex-Justiz-Staatssekretär Gustav-Adolf Stange und Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. Er wird in dem auf den 13. Oktober datierten und bisher nicht abgesandten 21-seitigen Bescheid zur Rückzahlung von 4084,10 Euro aufgefordert: Die Zahlung sei „ohne Rechtsgrund“ erfolgt. Warum der Bescheid zurückgehalten wird, ist unklar. Im Fall von Stange, der die Vorwürfe bestreitet, sind die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft laut Blechinger praktisch abgeschlossen. Die Behörde habe ihre Bewertung dem Justizministerium mitgeteilt. Sie werde derzeit geprüft, so dass in Kürze mit einer Entscheidung zu rechnen sei, ob Anklage erhoben werde oder nicht. Stanges Anwältin hat wie berichtet Freispruch beantragt. Blechinger nahm die Justiz, namentlich die Generalstaatsanwaltschaft, gestern vor dem Vorwurf der Befangenheit in Schutz. In einem Schreiben an Generalstaatsanwalt Rautenberg hat sie jedoch Kritik an Äußerungen seines Vertreters Ewald Bröhmer geübt, der die Affäre öffentlich als „Luftblase“ bezeichnet hatte. Nach einem den PNN vorliegenden Vermerk hat Bröhmer intern die Ansicht vertreten, dass die Trennungsgeld-Akten mangels Erfolgsaussichten geschlossen würde. Er wette, heißt es darin, „dass weder ein Ermittlungsverfahren erfolgreich beendet noch das man Geld sehen“ werde. Auch Bröhmer steht im Verdacht, zu Unrecht Trennungsgeld bekommen zu haben, was er bestreitet. Blechinger sagte zu dem Befangenheits-Vorwurf, sie könnte nur eingreifen, wenn sie Beweise hätte, dass die Generalstaatsanwaltschaft ihren Aufgaben nicht nachkommt. Unterdessen hat die PDS scharfe Kritik an Blechinger geübt. Sie informiere das Parlament unzureichend und bleibe weit „hinter Informationen der Presse zurück“. Sarrach: „Der Eindruck, dass Abgeordnete des Landtages besser durch die Presse als durch das zuständige Ministerium informiert werden, erhärtet sich.“
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