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Brandenburg: Trennungsgeld zu Recht bezogen

Verkehrsminister Szymanski hätte Geld nicht zurückzahlen müssen

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Verkehrsminister Szymanski hätte Geld nicht zurückzahlen müssen Potsdam (PNN/thm). Über Trennungsgeld mag Frank Szymanski nicht mehr reden. Das Thema ist erledigt, lässt Brandenburgs Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) vom Krankenbett aus – bei einem Fahrradunfall brach er sich beide Arme – mitteilen. Als die Trennungsgeld-Affäre in Brandenburg immer weitere Kreise zog, war auch bekannt geworden, dass Szymanski unter den Zahlungsempfängern war. Er reagierte prompt: Im Januar 2004 zahlte er freiwillig 4482,77 Euro an die Landeskasse zurück. Das wirkte für manche wie ein Schuldeingeständnis. Doch der frühere Cottbuser Schulleiter hatte das Trennungsgeld nach seiner Berufung als Bildungsstaatssekretär 1998/1999 völlig zu Recht erhalten – wie schon damalsPrüfungen der Staatskanzlei und des Landesrechnungshofes ergaben: Szymanski brauche das Geld nicht zurückzahlen. Zum gleichen Ergebnis kommt jetzt auch der Abschlussbericht der Expertenkommission unter Vorsitz des Trennungsgeld-Experten Wolfhart Schulz. Dort heißt es zum Fall Szymanski: „Die freiwillige Rückzahlung war nicht erforderlich.“ Die Bewilligung sei „rechtmäßig“ gewesen. Der Verkehrsminister hatte das Trennungsgeld bezogen, weil er zwischen seinem Wohnort Cottbus und Ministeriumssitz Potsdam pendelte. Er hatte sich entschlossen, dass Geld trotz der klaren Rechtslage zurückzuzahlen. Das hatte vor allem einen Grund: Was rechtens ist, muss bei Amtsträgern nicht immer politisch geschickt sein. Szymanski, der als SPD–Direktkandidat in Cottbus bei der Landtagswahl antritt, wollte nicht mit dem unpopulären Trennungsgeld in Verbindung gebracht werden.

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