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Brandenburg: Trödelmärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Berlin - Kunst- und Trödelmärkte in Berlin dürfen künftig – mit Ausnahme des Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag – an allen Sonn- und Feiertagen öffnen. Und zwar von 7 bis 18 Uhr; an den Adventssonntagen sogar bis 20 Uhr.

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Berlin - Kunst- und Trödelmärkte in Berlin dürfen künftig – mit Ausnahme des Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag – an allen Sonn- und Feiertagen öffnen. Und zwar von 7 bis 18 Uhr; an den Adventssonntagen sogar bis 20 Uhr. Eine solche Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde vom Abgeordnetenhaus beschlossen.

Außerdem wurde für Blumenläden, Bäcker und Konditoreien festgelegt, dass sie in Zukunft am Oster- und Pfingstsonntag sowie am 1. Weihnachtsfeiertag ihre Waren verkaufen dürfen. Am Ostermontag und 2. Weihnachtsfeiertag bleiben diese Läden geschlossen. Damit wurden die verkaufsoffenen Tage an den Doppelfeiertagen gewechselt. Wirkung gezeigt haben auch die Beschwerden der Betreiber von Kunst- und Flohmärkten, die am Oster- und Pfingstsonntag bisher nicht verkaufen durften. Ladenbesitzer, die sich nicht daran halten, dass ihre Mitarbeiter nur an zwei der vier offenen Adventssonntage arbeiten dürfen, müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Trödler und Kunsthändler, die sich nicht an die Öffnungszeiten halten. za

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