Brandenburg: Übergriffe auf Behinderten im Schlafzimmer
Ein Mann aus dem Spreewald soll den Jungen sexuell missbraucht und wochenlang versteckt haben
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Cottbus - Zwei Jungen besuchten vor rund zwei Jahren regelmäßig nachmittags ein Mädchen bei deren Vater im Spreewald. In der Wohnung spielten die drei Computer. Einer von mehreren PC-Plätzen stand im Schlafzimmer, wohin sich einer der beiden Brüder – ein geistig Behinderter – häufig zurückzog. Wenn der Vater des Mädchens zu ihm ins Zimmer kam, wurde die Tür abgeschlossen. All das schildert der angeklagte 54-Jährige am Dienstag in Cottbus vor Gericht zum Prozessauftakt um sexuellen Missbrauch. Nach und nach gibt der Mann zu, sich über Monate hinweg an dem Jungen vergangen zu haben.
„Er hat sich meistens hingelegt, er wollte sich ausruhen“, sagt der hagere Mann. Die Mutter des Opfers, die dem Angeklagten gegenüber sitzt, hält ihre Hand vor den Mund, als der 54-Jährige den Missbrauch bruchstückhaft beschreibt. Mehrmals pro Woche sei es dazu gekommen, schildert der Mann mit leiser Stimme. Immer wieder stockt er, blickt auf einen Aktenordner vor sich, spricht lange gar nichts. Im Verhandlungssaal wird es still.
Die Lage spitzte sich im Sommer 2014 zu: Der 14-Jährige verließ die elterliche Wohnung in Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz), kam aber nicht in seiner Förderschule an. Die Eltern gingen zur Polizei. Ermittler suchten wochenlang in der bei Touristen beliebten Spreewaldstadt nach dem Vermissten. Handzettel wurden verteilt. Die Ermittler klingelten auch bei dem Angeklagten und durchsuchten die Wohnung, wie ein Polizist als Zeuge aussagt. Fündig wurden sie nicht. Der angeklagte Kraftfahrer erläutert, dass der Jugendliche damals hinter einen Schrank im Schlafzimmer kletterte. Nach rund vier Wochen fand die Polizei schließlich den Vermissten.
Der 54-Jährige, der mittlerweile in Cottbus lebt, sagt über das Verschwinden des Jungen: „Er wollte von zu Hause weg.“ Er sei plötzlich bei ihm aufgetaucht. „Ich war überfordert mit der Situation.“ Über das Verhältnis zu dem Behinderten sagt er: „ Er hat mich als Vater gesehen.“ Die Staatsanwältin betont bei der Verlesung der Anklage, dass das Opfer wegen der geistigen Behinderung die Bedeutung der Handlung des Mannes nicht habe erfassen können. „Dies nutzte der Angeklagte bewusst aus“, sagt sie. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann den Jungen über einen noch längeren Zeitraum missbrauchte, als der Angeklagte zugab. Die Anklage wirft dem Mann neben Kindesentziehung sexuellen Missbrauch in insgesamt 152 Fällen vor. Er soll auch 2012 seinen damaligen Pflegesohn missbraucht haben. Der Mann soll dem Opfer gedroht haben, dass der Jugendliche zurück ins Heim müsse, wenn er seinen Forderungen nicht nachkomme. Das alles streitet der Kraftfahrer vehement ab.
Es ist bereits die zweite Hauptverhandlung in der Sache, eine frühere musste wegen einer Erkrankung eines Richters ausgesetzt werden. Damals hatte sich der Angeklagte ähnlich geäußert. Bislang hat das Landgericht Prozesstermine bis Mitte November geplant. Anna Ringle
Anna Ringle
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