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Baden verboten. Wegen der schlechten Wasserqualität wurde am Halensee ein Klärwerk gebaut. Als Ausgleich soll ein Uferweg entstehen, den ein Anwohner ablehnt.

© Kitty Kleist-Heinrich

Von Sandra Dassler und Cay Dobberke: Uferstreit jetzt auch in Berlin

Halensee-Anwohner wehrt sich gegen Steg vor seinem Anwesen. Verwaltungsgericht muss entscheiden

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Berlin - Auch in Berlin wird jetzt ein Ufer-Streit vor Gericht ausgetragen. Während die Auseinandersetzung über einen öffentlichen Weg um den Griebnitzsee in Potsdam inzwischen sogar den Bundestag beschäftigt, klagt nun ein Anwohner am Halensee gegen eine über das Wasser führende Steganlage, die den Uferwanderweg vor seinem Grundstück ersetzen soll. Am kommenden Freitag entscheidet das Verwaltungsgericht, ob der Steg rechtens ist.

Verklagt wurde das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, das schon vor Jahren einen Landschaftsplan für einen 280 Meter langen Uferwanderweg am Halensee aufstellte. Der sollte Teil einer „grünen Verbindung“ zwischen Kurfürstendamm und dem Grunewald werden und von den Wasserbetrieben als Ausgleich für eine Regenwasserkläranlage gebaut werden. Die wiederum sollte das Wasser des Halensees, in dem das Baden seit Jahren verboten ist, säubern. Schon 2007 protestierten Anlieger, darunter der jetzige Kläger, sowie Naturschützer dagegen, dass für den Uferwanderweg Bäume gefällt wurden. Eine vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) angestrengte Klage gegen das Bezirksamt wurde jedoch vom Gericht abgewiesen.

Als die Bauarbeiten dann begannen, legte der Anlieger Horst S. im März 2008 einen Widerspruch ein, der normalerweise aufschiebende Wirkung hat. Als sich das Bezirksamt nicht daran hielt und die sofortige Vollziehung der Baumaßnahmen anordnete, gab das Gericht Horst S. Recht. „Das bedeutet aber noch nicht, dass der Kläger auch im Hauptsacheverfahren Recht bekommt“, sagt der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Großcurth. Darin geht es um die Frage, ob das zuständige Umweltamt nach dem Berliner Wasserrecht berechtigt war, eine Steganlage zu genehmigen.

„Das war es keineswegs“, ist sich Klaus-Martin Groth, der Rechtsanwalt des Klägers, sicher. „Eine wasserrechtliche Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Steg absolut notwendig ist und keinen öffentlichen oder auch privaten Interessen widerspricht. Das ist aber hier nicht der Fall.“ Groth ist der Ansicht, dass ein Steg über dem Wasser überflüssig sei, weil sein Mandant aufgrund einer Eintragung im Grundbuch ohnehin verpflichtet sei, einige Meter seines Grundstückes zur Verfügung zu stellen, falls ein Uferweg gebaut werden sollte. „Offenbar ist das Bezirksamt zu unfähig oder schlicht zu bequem, diese Forderung durchzusetzen“, sagt Groth: „Es ist ja auch einfacher, sich aus Steuergeldern vom Wasserwerk den Weg und den Steg bauen zu lassen.“

Dass der Uferweg direkt durch Steuergelder finanziert wird, will der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe, André Beck, nicht bestätigen. Allerdings gehöre die „Ausgleichsmaßnahme“, sprich: der Bau des Weges einschließlich des Steges, zum Gesamtprojekt der Regelwasserkläranlage, sagt er: „Und die wird tatsächlich zu 61 Prozent vom Bund und zu 39 Prozent vom Land Berlin finanziert.“

Der Bezirk weist die Vorwürfe des Anliegers und seines Anwalts zurück. „Die Verpflichtung im Grundbuch zur Abtretung von Land im Falle eines Uferwegebaus stammt aus den 30er Jahren“, sagt ein Mitarbeiter des Rechtsamts: „Wir haben das geprüft und sind der Ansicht, dass dies nicht durchsetzbar ist. Deshalb der Steg.“

Anwalt Groth meint hingegen, ein Steg könne „immer nur eine Zwischenlösung sein“. Als es um die Wasserstadt Spandau ging und um mehr als zehn Kilometer Uferwege, habe man sich letztlich auch gegen die Eigentümer durchgesetzt und enteignet. „Man will es nur nicht wahrhaben – aber unser Recht sieht vor, dass enteignet werden kann, wenn öffentliche Interessen die privaten überwiegen“, sagt Groth. Bisher ist lediglich ein rund 100 Meter langes Teilstück des Wegs begehbar, und vom geplanten Steg zeugen nur stählerne Stützen im Wasser.

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