Brandenburg: Urteil bringt Wissenschaftsetat in Schieflage Nach dem Entscheid in Karlsruhe muss wohl auch Brandenburg die Professorenbesoldung aufstocken
Potsdam - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bezahlung hessischer Professoren hat auch im Land Brandenburg Konsequenzen für den Landeshaushalt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wollte sich am Dienstag jedoch nicht detailliert äußern.
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Potsdam - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bezahlung hessischer Professoren hat auch im Land Brandenburg Konsequenzen für den Landeshaushalt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wollte sich am Dienstag jedoch nicht detailliert äußern. Sicher aber dürfte sein, dass der ohnehin angespannte Hochschuletat diese Zusatzlasten nicht einfach auffangen kann.
Das Land Brandenburg zählt zu den Bundesländern, das seinen Wissenschaftlern vergleichsweise wenig an Grundgehalt zahlt. In den Besoldungsgruppen für Professoren (der sogenannten W-Besoldung) liegt das Land fast gleichauf mit Hessen, dem jetzt von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe eine „evidente Unangemessenheit“ bei der Bezahlung bescheinigt wurde. Die brandenburgische Landesregierung in Potsdam hat seinen Hochschullehrern ein klein wenig mehr gegönnt – in den drei W-Stufen etwa 55 Euro im Monat. Aus dem Landeswissenschaftsministerium hieß es gestern lediglich, man werde diese Zusatzkosten jetzt prüfen. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass in den meisten Fällen die Hochschullehrer über Leistungszulagen deutlich mehr erhielten als das Grundgehalt für einen W2-Professor von derzeit 4295 Euro ausmacht . Deshalb sei in der W2-Gruppe ein monatlicher Zahlbetrag von deutlich über 5000 Euro die Regel.
Das Urteil von Karlsruhe lässt aber eine solche Verrechnung von Besoldungselementen jenseits des Grundgehalts nur in sehr engem Umfang zu. Die Zulagen müssten dann so ausgestattet sein, dass sie eine gewisse Stetigkeit aufweisen und sie müssen vor allem für die späteren Pensionen der Wissenschaftler eine hinreichende Bedeutung erlangen. Dies aber ist in keinem der Bundesländer in vollem Umfang gewährleistet.
Eine genaue Übersicht sowohl über die Zahl der in Brandenburg betroffenen Hochschullehrer als auch über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist nur schwer möglich. So sind in den Haushalten zwar inzwischen nur noch W-Stellen ausgewiesen, viele Professoren aber werden aus Gründen des Bestandsschutzes noch nach der alten, besseren Besoldung (der C-Besoldung) bezahlt und können damit in aller Regel von dem Urteilsspruch gar nicht profitieren. Das Wissenschaftsministerium gab die Zahl der nun möglicherweise besser zu stellenden derzeitigen Hochschullehrer in der W-Besoldung mit 343 an. Aber bei der relativ hohen Fluktuation kann mit einem schnellen Rückgang der C-Altfälle gerechnet werden, dies ist wohl auch schon bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt worden. Teurer werden die Professoren vor allem dann, wenn – wie von den Verfassungsrichtern gefordert – die Besoldungsbestandteile, die sich auf die Pensionen auswirken, deutlich erhöht werden. Denn diese Bestandteile müssen seit einigen Jahren im Landeshaushalt ausgewiesen und einem besonderen Fonds zugeführt werden. Für jeden gezahlten Besoldungseuro fallen angesichts der üppigen Altersversorgung weitere 35 Cent an Kosten an.
Das Urteil trifft das brandenburgische Wissenschaftsministerium angesichts der angespannten Haushaltslage an seiner verwundbarsten Stelle. Nach den beschlossenen Eckwerten für den Etat sind zusätzliche Personalausgaben nicht vorgesehen. Also wird wohl wie jetzt schon versucht werden, über vorläufige Vakanzen die Ausgaben zu deckeln. Damit dürfte der Karlsruher Richterspruch ausgerechnet in einer Zeit explodierender Studentenzahlen zu einer weiteren Einschränkung der Lehre führen.
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