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Brandenburg: Uwe K. akzeptiert seine Einweisung

Sexualstraftäter erklärt sich zu Therapie bereit / Petke will Datenschutz lockern

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Potsdam - Der Sexualstraftäter Uwe K. akzeptiert die zunächst bis 20. März befristete zwangsweise Einweisung in geschlossene Psychiatrie der Stadt Brandenburg. Das bestätigte sein Anwalt Markus Scheffner gestern den PNN. Der 42jährige mache „trotz guter Chancen“ nicht von seinem Recht Gebrauch, sofortige Beschwerde gegen die von der Stadt Brandenburg veranlasste und vom Amtsgericht bestätigte vorübergehende Unterbringung in der Psychiatrie einzulegen.

Das Amtsgericht Brandenburg hatte diese zunächst zum 20. März befristet, und will bis dahin auf Grundlage eines neuen psychiatrischen Sachverständigengutachtens über eine längerfristige Unterbringung – möglich sind ein bis zwei Jahre – entscheiden.

K., der wegen der Vergewaltigung von neun Mädchen 11 Jahre Haft verbüßte, gilt als akut rückfallgefährdet. Wie sein Anwalt Scheffner sagte, sei K. „bereit an diesem Gutachten mitzuwirken, sich an der Straftatenaufarbeitung und einer Sexualtherapie zu unterziehen“. K. hatte dies bislang abgelehnt und die von ihm in äußerster Brutalität begangenen Straftaten geleugnet, bzw. zu bagatellisieren versucht.

Zum bisherigen Umgang der Stadt Brandenburg mit K. und der versuchten Einweisung in die Psychiatrie sagte Anwalt Scheffner: „Man kann nicht sagen, dass bislang das Verfahren unkorrekt war.“ Scheffner kritisierte allerdings, dass Uwe K. erst am 25.Januar von der Justiz regulär entlassen und dann eine Woche später von der Polizei wieder in Gewahrsam genommen wurde. K., der damit nicht gerechnet habe, sei darüber „betroffen“ gewesen.

Unterdessen dringt in der Debatte um die Freilassung von als gefährlich eingeschätzten Sexualstraftätern in Ostdeutschland der Vize-Chef und Innenexperte der CDU-Brandenburg, Sven Petke, auf einen besseren Schutz der Bevölkerung. Justiz, Polizei und Kommunen müssten ein enges Netzwerk aufbauen, um Übergriffe auf potenzielle Opfer zu verhindern, sagte Petke gestern in Potsdam. Zudem sollte der Datenschutz gelockert werden. Im Zweifel müsse der Schutz potenzieller Opfer einen höheren Stellenwert haben als der Datenschutz für die Täter.

Petke wies darauf hin, dass es bislang keine bundesweite Datei über Sexualstraftäter gebe. Damit sei es immer wieder möglich, dass Täter „durch die Maschen fallen“. Auch die Leiter von Schulen und Kitas sollten darüber informiert werden, wenn in der Nähe ihrer Einrichtung ein Sexualstraftäter wohnt.

Insgesamt sei ein schärferer Umgang mit den Tätern nötig, forderte Petke. Therapien hätten sich allzu oft als erfolglos erwiesen.

Zahlreiche Täter spielten dabei lediglich etwas vor. Petke betonte: „Die Möglichkeiten der Therapien werden über- und die Intelligenz der Täter unterschätzt.“ Die Rückfallquote sei hoch.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ralf Holzschuher, warnte vor Panikmache. Das helfe niemandem. Für Sexualstraftäter, von denen nach der Haftentlassung noch Gefahr ausgehe, gebe es die Sicherungsverwahrung, sagte Holzschuher. Eine für bestimmte Täter noch vorhandene Gesetzeslücke werde der Bund in Kürze schließen.

Die Lücke betrifft Straftäter, die ihre Taten vor 1995 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangen haben. Laut Einigungsvertrag kann für sie keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nur möglich, wenn sich während der Haft neue Tatsachen ergeben. thm/ddp

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