Brandenburg: Verbeamtung in Teilzeit war rechtswidrig Verwaltungsrichter: Keine gesetzliche Grundlage
Potsdam/Leipzig – Erneut muss Brandenburg sich von einem Bundesgericht eine rechtswidrige Regierungspraxis vorhalten lassen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag zwar entschieden, dass die Ernennung von rund 8000 Lehrern in Brandenburg in den Jahren 1998 bis 2004 zu sogenannten Teilzeit-Beamten weiterhin Bestand hat. Doch in dem mit Spannung erwarteten Urteil rügten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter zugleich, dass es für die damals mit der Ernennung zu Beamten zugleich erfolgte „Anordnung einer Zwangsteilzeit keine gesetzliche Grundlage gab.
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Potsdam/Leipzig – Erneut muss Brandenburg sich von einem Bundesgericht eine rechtswidrige Regierungspraxis vorhalten lassen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag zwar entschieden, dass die Ernennung von rund 8000 Lehrern in Brandenburg in den Jahren 1998 bis 2004 zu sogenannten Teilzeit-Beamten weiterhin Bestand hat. Doch in dem mit Spannung erwarteten Urteil rügten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter zugleich, dass es für die damals mit der Ernennung zu Beamten zugleich erfolgte „Anordnung einer Zwangsteilzeit keine gesetzliche Grundlage gab.“ Das heißt: Es war rechtswidrig, dass die 8000 Lehrer bis 2008 verkürzt arbeiten und damit Verdienstausfälle hinnehmen mussten. Die Chancen auf Schadenersatzanforderungen der Betroffenen, über die das Bundesverwaltungsgericht am 17. Juni ein Urteil fällen will, sind damit aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft offenkundig gestiegen. Das kann im Einzelfall 20 000 bis 30 000 Euro ausmachen. Allerdings betreffe dies nicht alle 8000 Lehrer, sondern „nur die 500, die sich zur Wehr gesetzt und geklagt haben“, sagte Landeschef Günther Fuchs. Das Bildungsministerium geht von 200 Fällen aus.
In Brandenburgs Landesregierung ist die Erleichterung groß, dass das Gericht den Beamtenstatus der Betroffenen nicht angetastet hat, es geht um jeden dritten Lehrer im Land – und somit keine neue Unruhe und Nachzahlungen von bei Angestellten fälligen rund 200 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträgen fällig werden, die den ohnehin belasteten Landeshaushalt gesprengt hätten. Vor diesem Hintergrund begrüßte Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) das Urteil. „Damit herrscht nun endgültig Klarheit und Rechtssicherheit, dass alle in Teilzeit verbeamteten Lehrkräfte rechtmäßig zu Beamten ernannt worden sind“, sagte Rupprecht. Das ist auch für GEW-Chef Fuchs eine „entscheidende Botschaft“. Dennoch sei es eindeutig, dass das Land vom Bundesverwaltungsgericht eine Abfuhr bekommen habe, „eine richtige Klatsche“. Das Land habe gegen eigene Gesetze verstoßen. Mit seiner Entscheidung ging das Bundesverwaltungsgericht trotzdem nicht so weit wie die brandenburgischen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die die komplette Verbeamtung der Lehrer wegen der Teilzeit-Passage in der Ernennungsurkunde als unwirksam angesehen hatten. Thorsten Metzner
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