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Matthias Platzeck war von 2002 bis August 2013 Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Er hat noch immer einen Mitarbeiter, den das Land bezahlt.

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Debatte um Ex-Ministerpräsident Platzeck: Verfassungsrechtler: Frist für Platzecks Mitarbeiter ist abgelaufen

Ist es recht, dass Matthias Platzeck, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Brandenburg, weiterhin aus dem Etat der Staatskanzlei ein Mitarbeiter gestellt wird? Einer der führenden Verfassungsrechtler in Brandenburg kommt zu einer eindeutigen Antwort.

Stand:

Potsdam - Nach Einschätzung eines der führenden Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Brandenburgs darf dem früheren Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) nur für 18 Monate nach Ausscheiden aus dem Amt ein Mitarbeiter und der Fahrdienst gestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Potsdamer Jurist Matthias Dombert, der von 1993 bis 2009 Landesverfassungsrichter in Brandenburg war, in einem Gutachten im Auftrag der CDU-Landtagsfraktion. Demnach hätte Platzeck nur bis Februar von der Staatskanzlei ein Mitarbeiter gestellt werden dürfen, so wie es Ende 2013 der Haushaltsausschuss des Landtags beschlossen hatte.

Haushaltsausschuss beschäftigt sich am Dienstag mit der Causa Platzeck

In seinem Gutachten kritisiert Dombert auch den Landesrechungshof und die Staatskanzlei. Der Rechnungshof hatte in der vergangenen Woche auf PNN-Anfrage in einer Pressemitteilung erklärt, dass für die finanzielle Unterstützung Platzecks für nachwirkende Aufgaben aus seinem früheren Regierungsamt im Nachtragshaushalt 2013/14 keine Frist genannt sei. Darauf hatte sich auch die Staatskanzlei berufen, als in der vergangenen Woche die weitere Unterstützung über die ursprüngliche 18-Monats-Frist hinaus publik wurde. Am Dienstag befasst sich nun der Haushaltsausschuss auf Antrag von CDU und Grünen in einer Sondersitzung damit.

Dombert dagegen kommt zu einem gänzlichen anderen Urteil: Die Staatskanzlei habe noch im Gesetzgebungsverfahren Ende 2013 die Frist gestrichen. Obwohl es Wille der Landtagsmehrheit gewesen sei, „die Vergünstigungen für den ehemaligen Ministerpräsidenten zeitlich zu begrenzen“, habe sich dies nicht „im Gesetzeswortlauf nicht niedergeschlagen“, so Dombert. Dieses „gesetzestechnische Versagen“ ziehe die Frage nach sich, welche Bedeutung die Absicht des Landtages gegenüber dem Wortlaut des Gesetzes zukommt. An dieser Stelle widerspricht Dombert dem Landesrechnungshof deutlich. Dessen Beurteilung gebe „nicht die aktuelle Auslegungspraxis der obersten Bundesgerichte wieder“ und folge „nicht anerkannter Auslegungsmethodik“. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe seien gerade der Regelungswille, die Intention des Gesetzgebers und die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes ausschlaggebend bei Auslegung und Anwendung.

Mehr dazu lesen Sie in der Dienstagsausgabe der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

Zur Erinnerung: Im Änderungsantrag, den die rot-roten Regierungskoalition im November einreichte, den der Finanzausschuss dann beschloss und vom Landtag schließlich übernommen wurde, steht: „Die personellen Unterstützungsmaßnahmen“ für ehemalige Ministerpräsidenten „sind auf einen Zeitraum von längstens 18 Monaten beschränkt“. Ein Blick in das Ausschussprotokoll zeigt: Auch Rot-Rot war für 18 Monate, etwa der heutige Finanzminister Christian Görke (Linke), ebenso der damalige Staatskanzleichef, der heutige Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD).

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