Brandenburg: Verfassungsrichter entscheiden über BBI-Nachtflugverbot
Schönefeld - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will „in einigen Tagen“ über die Verfassungsbeschwerden gegen den Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International in Schönefeld BBI entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe an.
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Schönefeld - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will „in einigen Tagen“ über die Verfassungsbeschwerden gegen den Bau des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International in Schönefeld BBI entscheiden. Das kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe an. Das Urteil könnte Auswirkungen auf das laufende Planergänzungsverfahren zum Nachtflugbetrieb am BBI haben.
Die Verfassungsbeschwerden von drei Klägergruppen richten sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006.
Die Leipziger Richter hatten damals den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens unter der Auflage eines Nachtflugverbotes und weiterer Lärmschutzmaßnahmen genehmigt.
Aus Sicht der Anwälte der Beschwerdeführer sind dabei die Grundrechte der Anwohner auf gesundheitliche Unversehrtheit und Schutz ihres Eigentums nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine vierte Beschwerde richtet sich gegen die Abweisung mehrerer tausend Kläger, da das Gericht seinerzeit nur einige Musterklagen beschieden hatte, so der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann.
Das Bundesverfassungsgericht kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter Hinweis auf zusätzlich zu berücksichtigende Gesichtspunkte aufheben. Aber auch bei einer Abweisung der Beschwerden haben die Richter die Möglichkeit, in der Begründung Grundsätze für die künftige Verfahrensweise vorzugeben und so Einfluss auf das laufende Planergänzungsverfahren nehmen, sagte der Berliner Anwalt Frank Börmann, der zwei der Klägergruppen vertritt. Hier geht es vorrangig um die Frage, ob in den Randzeiten zwischen 23 und 0 Uhr sowie 5 und 6 Uhr ein Flugbetrieb zulässig ist. Die Stellungnahmefrist endete im Dezember, ein Bescheid soll 2009 ergehen.
Mit einer Veröffentlichung der Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet Börmann erst im März.du-
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