Brandenburg: Vergabegesetz: Millionen für Kommunen Rot-Rot einigt sich auf weitgreifende Regelung
Potsdam - Die rot-rote Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Vergabegesetz geeinigt, mit dem Aufträge der öffentlichen Hand an private Unternehmen an einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde gekoppelt werden. Zudem haben die Fachleute einen besonders heiklen Streitpunkt aus dem Weg geräumt.
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Potsdam - Die rot-rote Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Vergabegesetz geeinigt, mit dem Aufträge der öffentlichen Hand an private Unternehmen an einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde gekoppelt werden. Zudem haben die Fachleute einen besonders heiklen Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Demnach sollen die Kommunen nun ausdrücklich vom Vergabegesetz erfasst werden. Wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands sollen Gemeinden, Städte und Kreise nach PNN-Informationen etwa zehn Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt bekommen.
Eine solche Regelung war lange zwischen SPD und Linke heftig umkämpft. Es ging um die Frage, ob das sogenannte Konnexitätsprinzip greift, wonach der auftragende Gesetzgeber als Verursacher für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgen muss. Wirtschaftsminister Ralph Christoffers (Linke) ließ deshalb mehrere Gutachten erstellen. Unter anderem stellte der frühere brandenburgische Verfassungsrichter und Verwaltungsrechtler Matthias Dombert eine umfassende Zahlungspflicht des Landes fest, was der Linke der Linksfraktion entspricht. Demnach müsse das Land die Kommunen für deren bürokratischen Mehraufwand entschädigen muss, wenn der Mindestlohn auch für kommunale Aufträge gelten soll.
Bereits im Dezember hatte sich eine Runde aus Fachpolitikern, Wirtschaftsminster Christoffers, Sozialminister Günter Baaske (SPD) sowie Vertretern des Innenministeriums und der Staatskanzlei auf eine Lösung verständigt. Lediglich Baaske solle sich dem Vernehmen nach dagegen ausgesprochen haben, dass die Kommunen für die zusätzlichen Aufgaben Landesgeld bekommen. Ursprünglich ging die Koalition von jährlich nur zwei bis fünf Millionen Euro aus, der Städte- und Gemeindebund hatte nach dem Dombert-Gutachter 30 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt verlangt.
Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte und Gemeindebundes, nannte den Kompromiss am gestrigen Mittwoch einen „Schritt in die richtige Richtung“. Ob der Kostenausgleich von zehn Millionen Euro pro Jahr ausgereicht, könne er erst sagen, wenn er den Gesetzentwurf geprüft habe. Nach einem Kabinettsbeschluss könnte sich der Landtag ab März mit dem Gesetzentwurf befassen, hieß es aus Koalitionskreisen. Mit einer Anhörung solle geklärt werden, ob weitere Kriterien wie ökologische Standards machbar und überhaupt machbar sind. Linke-Finanzexperte Christian Görke wollte sich nicht zu den Details äußern, sagte lediglich, seine Fraktion setze sich für die Anliegen der Kommunen ein.
Die Koalition selbst rechnet aber mit steigenden Ausgaben für das Vergabegesetz. Nach den bisherigen Plänen soll eine Kommission die Höhe des Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunden regelmäßig überprüfen und anpassen. In Berlin werde bereits über eine Anhebung auf 8,50 Euro pro Stunde nachgedacht. A. Fröhlich
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