Brandenburg: Verspätungen: Bahn gibt kein Geld zurück
In anderen Bundesländern erhalten Fahrgäste schon ab fünf Minuten eine Entschädigung / Kommunen fürchten höhere Kosten
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Berlin - Was anderswo gilt, gilt in Berlin und Brandenburg noch lange nicht. Wer in anderen Bundesländern sein Ziel bei Fahrten im Nahverkehr zu spät erreicht, hat einen verbrieften Anspruch darauf, den Fahrpreis teilweise oder sogar vollständig erstattet zu bekommen. Seit Anfang des Jahres gibt es dieses Recht jetzt auch im Bahnverkehr bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen. Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) rings um Kassel gibt Fahrgästen sogar schon ab fünf Minuten Verspätung Geld zurück. In der Hauptstadtregion dagegen gehen Geschädigte weiter leer aus, und die Kundengarantie der Berliner Verkehrsgesellschaft BVG ist freiwillig, heißt: ohne Rechtsanspruch.
Die Bahn sehe das Angebot in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Modellprojekt, sagt Bahnsprecher Burkhard Ahlert. Bevor Fahrgastrechte generell erweitert werden, wolle die Bahn Erfahrungen sammeln. Allerdings gibt es in Bayern bereits seit Mai 2007 ebenfalls eine solche Regelung, wie sie zum Beispiel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) schon lange als Gesetz gefordert wird.
In Berlin und Brandenburg war die Bahn wegen der Unpünktlichkeit im Nahverkehr im vergangenen Jahr vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) heftig kritisiert worden. Zum Teil hatten mehr als zehn Prozent der Züge ihr Ziel nicht pünktlich erreicht. Dies sei nicht der Grund, weshalb die Bahn die anderswo verbrieften Fahrgastrechte in Berlin und Brandenburg nicht anbiete, versichert Ahlert. Die Pünktlichkeitsquote habe sich inzwischen außerdem verbessert.
Geld scheint aber doch eine Rolle zu spielen. Im Verkehrsverbund sei die Bitte, ein Konzept für mehr Fahrgastrechte zu entwickeln, am Widerstand der Verkehrsunternehmen gescheitert, sagt etwa VBB-Sprecher Matthias Stoffregen. Vor allem die Kommunen in Brandenburg befürchteten bei einer generellen Regelung höhere Kosten. „Dabei würde sich so das Image des öffentlichen Nahverkehrs verbessern“ gibt Heike Knauff-Oliver, Sprecherin des Nordhessischen Verkehrsverbundes, zu bedenken. Dort gibt es bereits seit 2005 das Geld für den Fahrschein nach einer Verspätung von mehr als fünf Minuten zurück – anteilig auch bei Monats- und Jahreskarten. Am Anfang sei man belächelt worden, sagte Knauff-Oliver, inzwischen informierten sich immer mehr Verkehrsunternehmen über die Fünf-Minuten-Garantie.
Mit Bahnen und Bussen im Nordhessischen Verkehrsverbund, zu dem neben Kassel auch fünf Landkreise gehören, fahren täglich etwa 200 000 Fahrgäste. In Berlin gibt es dagegen fast vier Millionen Fahrten. Nach Angaben von Knauff-Oliver haben bisher etwa 18 500 Kunden die Fünf-Minuten-Garantie beansprucht; nur in 0,17 Prozent der Fälle habe dabei ein Missbrauch vorgelegen. Pro Jahr erstattet der NVV etwa 50 000 Euro.
Bei der BVG haben im vergangenen Jahr nach Angaben von Sprecher Klaus Wazlak 687 Kunden nach Verspätungen einen Ersatz beantragt, 2006 waren es 650. Die BVG hat ihre Kundengarantie bereits Ende 1997 eingeführt. Groß geworben wird dafür aber nicht.
Die BVG ist erst seit Abschluss des Verkehrsvertrags mit dem Senat, der von diesem Jahr an gilt, verpflichtet, eine vorgeschriebene Pünktlichkeitsquote zu erreichen. Schafft sie dies nicht, kürzt der Senat den Zuschuss. Bei der S-Bahn und im Regionalverkehr der Bahn gelten ähnliche Regeln. Beide mussten deshalb in den letzten Jahren Geld zurückzahlen. Würden bei Verspätungen auch die Kunden Geld bekommen, „würden die Verkehrsunternehmen doppelt bestraft“, sagt Bahnsprecher Burkhard Ahlert.
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