Brandenburg: Verwaltungsgericht: Keine Chance für Tempelhof
Deutsche Bahn wird in Leipzig gebremst – und macht sich dennoch weiter Hoffnung auf Flughafen
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Berlin - Für den Weiterbetrieb des Berliner Flughafens Tempelhof über 2008 hinaus gibt es keine Rechtsgrundlage. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch festgestellt. Mit der Entscheidung hat sich die Klage der Bahn AG erledigt, die den Flughafen in begrenztem Umfang weiterbetreiben wollte. Um das möglich zu machen, hatte die Bahn auf Planfeststellung geklagt. Die Leipziger Richter begründeten die Abweisung der Klage vor allem damit, dass sie gar nicht zuständig seien. Man erwäge, das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weiterzuleiten. Es ist kaum zu erwarten, dass die Bahn dort mehr Erfolg hat. Vor allem erinnert das Bundesverwaltungsgericht daran, dass das Planfeststellungsverfahren, das die Bahn mit ihrer Klage angegriffen hatte, abgeschlossen sei.
Die Planfeststellung für den Großflughafen war schon Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte im März 2006 die Klagen von Bürgerinitiativen gegen die Planung von Berlin-Brandenburg International (BBI) zurückgewiesen und damit den Bau des Großflughafens ermöglicht. Zum Planfeststellungsbeschluss, den das Gericht 2006 für rechtlich bindend erklärt hatte und auf den die Richter in dem aktuellen Urteil zu sprechen kamen, gehörte die Schließung der Flughäfen Tempelhof und Tegel. Sinngemäß erklärten die Richter nun zu dem Begehren der Bahn: Wer Tempelhof offen halten wolle, der müsse ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten. Bisher jedenfalls und auf der Grundlage der geltenden Pläne komme eine Weiternutzung des Tempelhofer Flughafens „nicht in Betracht“. Die obersten Verwaltungsrichter bezeichneten als verbindlich, was sie bereits 2006 geprüft hatten – den „Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung“.
Ein Sprecher der Bahn wollte das Urteil anders verstanden wissen. Das Gericht habe keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern von beiden Parteien Stellungnahmen erbeten, erklärte er. Darauf werde man in der gesetzten Frist reagieren. „Wir erwarten weiterhin von der Klage eine verbindliche Klärung der Vereinbarkeit des Weiterbetriebs von Tempelhof neben dem BBI.“ Die Richter haben in ihrem Urteil allerdings auch erklärt, die Klageschrift erwecke den Eindruck, das Gericht solle offenbar „eine Art Rechtsgutachten erstellen“. Der Berliner Verkehrsrechtsexperte Professor Elmar Giemulla kommentierte, die Richter hätten „mit nie dagewesener Deutlichkeit“ gesagt, dass Tempelhof nicht offen gehalten werden dürfe.
Damit bestätigten die Richter die Argumentationslinie des rot-roten Berliner Senats. Dieser hatte alle Angebote von Investoren abgelehnt und stets auf den – bundesgerichtlich geprüften – Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zeigte sich erfreut: „Die Bemerkungen des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen unsere Haltung, die Planfeststellung für Schönefeld ist endgültig und rechtskräftig. Er appellierte „an alle, nach mehr als zehnjährigem Genehmigungsverfahren durch alle Instanzen nun endlich alle weiteren juristischen Versuche einzustellen und Rechtsfrieden einkehren zu lassen.“ Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof, Andreas Peter, kommentierte. „Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass der einzige Weg zur Offenhaltung das Volksbegehren zu sein scheint“, sagte er.
Nach dem Streit um Tempelhof gibt es allerdings neue Diskussionen um den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel. Berlin-Reinickendorfs Bürgermeisterin Marlies Wanjura (CDU) fordert die Offenhaltung des Nordberliner Airports für Regierungs- und Geschäftsflieger. Der Planfeststellungsbeschluss für den in Schönefeld entstehenden neuen Flughafen BBI „bedeutet nicht, dass zwingend keinerlei Flugbetrieb in Tegel mehr stattfinden kann“, sagte die Kommunalpolitikerin.
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