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Haasenburg: Verwaltungsgericht verwirft Belegungsstopp für Heime

Überraschung im Streit um die umstrittenen Haasenburg-Heime: Das Verwaltungsgericht Cottbus kippt einen bereits im Sommer verhängten Belegungsstopp. Dabei hatte Jugendministerin Münch gerade die Schließung der drei Heime angekündigt.

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Cottbus/Potsdam - Das Verwaltungsgericht Cottbus hat verschärfte Auflagen des Brandenburger Landesjugendamtes für die drei umstrittenen Haasenburg-Heime für rechtswidrig erklärt. Damit habe die Kammer einem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen die Amtsverfügung vom 30. August stattgegeben, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Der am Mittwoch im Eilverfahren gefasste Gerichtsbeschluss werde den Beteiligten übermittelt und sei noch nicht rechtskräftig.

Das Jugendministerium in Potsdam reagierte gelassen. „Wir gehen davon aus, dass es in den Heimen keine weiteren Neuaufnahmen gibt, sagte ein Sprecher. Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) hält trotz gerichtlicher Aufhebung eines Belegungsstopps an der geplanten Schließung der Haasenburg-Heime fest. „Ich sehe keine Auswirkungen durch den Gerichtsbeschluss“, sagte Münch am Donnerstag in Potsdam. „Wir werden uns den
Beschluss sehr genau ansehen und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen. Parallel bereiten wir wie geplant den Entzug der Betriebserlaubnis vor.“

Die Ministerin hatte am Mittwoch nach Misshandlungsvorwürfen von Kindern und Jugendlichen die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH im Süden Brandenburgs angekündigt. Die verbliebenen 37 Bewohner sollen möglichst bald an anderen Orten untergebracht werden. Grundlage war der vorgelegte Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission, in dem erhebliche Missstände anprangert werden.

Bereits im Juli hatte das Ministerium einen befristeten Aufnahmestopp für die Heime verhängt. Mit einem neuen Bescheid verlängerte das  Landesjugendamt am 30. August dieses Verbot von Neuaufnahmen für Jessern und Müncheberg und erlaubte eine Belegung in Neuendorf am See nur unter Auflagen. Das Verwaltungsgericht bemängelte nun, dass die für das Heim in Neuendorf genannten Auflagen zu ungenau benannt worden seien.

Ein Sprecher der Haasenburg GmbH sagte, es sei schwierig, die Folgen des Gerichtsbeschlusses abzuschätzen. „Wir werden aber den Dialog mit dem Landesjugendamt weiterhin suchen.“

Der Vorsitzende des Jugendausschusses des Brandenburger Landtags, Torsten Krause (Linke), begrüßte die beabsichtigte Schließung der Haasenburg-Heime. Wie er am Donnerstag im Inforadio des RBB sagte, sollten die Beratung und Aufsicht der Jugendämter für die Heime künftig getrennt werden. Der Jugendausschuss des Landtags kam am Nachmittag zusammen, um über den Bericht einer Kommission zu den Misshandlungen von Jugendlichen in den Heimen zu beraten.

Münch will in den kommenden zwei Wochen dem Heimbetreiber die Betriebserlaubnis entziehen. Die Experten der im Sommer eingesetzten Kommission hatten neben Missständen in den Heimen auch erheblichen Reformbedarf in nahezu allen Bereichen festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt in etwa 70 Verfahren gegen Erzieher und Betreiber. In den drei Heimen sollen Kinder und Jugendliche gedemütigt und misshandelt worden sein. Die Haasenburg GmbH weist die Vorwürfe zurück.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Freitagausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten.

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