Brandenburg: Vier Gerichte für Berlin-Brandenburg Landesregierungen billigen Vertrag
Berlin/Potsdam (PNN). Berlin und Brandenburg werden vier gemeinsame Obergerichte einrichten.
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Berlin/Potsdam (PNN). Berlin und Brandenburg werden vier gemeinsame Obergerichte einrichten. Der Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrages wurde am Dienstag vom Berliner Senat und der Brandenburger Landesregierung gebilligt. Danach sollen zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin und ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam ihre Arbeit aufnehmen. Zum 1. Januar 2007 sollen ein gemeinsames Landesarbeitsgericht in Berlin und ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus folgen. Der Vertrag wird wirksam, wenn die beiden Landesparlamente zustimmen und auch die notwendigen Verfassungsänderungen und Gesetzesanpassungen beschließen. Darüber könnten die Parlamente noch vor der Sommerpause entscheiden, hieß es. Die Errichtung von vier gemeinsamen Obergerichten zweier Länder sei in Deutschland ohne Beispiel.
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