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HINTERGRUND: Volksgesetzgebung in Brandenburg

Die RegelnIn Brandenburg muss eine Volksinitiative von 20 000 Bürgern unterstützt werden, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Beteiligen können sich alle Brandenburger, die das 16.

Stand:

Die Regeln

In Brandenburg muss eine Volksinitiative von 20 000 Bürgern unterstützt werden, damit sich der Landtag mit dem Anliegen befasst. Beteiligen können sich alle Brandenburger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Monat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben. Der Landtag muss binnen vier Monaten nach Eingang über die Volksinitiative entscheiden. Stimmt der Landtag dem Anliegen nicht zu, können die Vertreter der Volksinitiative ein Volksbegehren starten. Dafür sind dann 80 000 Unterschriften nötig. Lehnt der Landtag dann wieder binnen zwei Monaten ab, wird ein Volksentscheid abgehalten.

Die Statistik

Seit der Wiedervereinigung gab es in Brandenburg 41 Volksinitiativen, zehn davon gingen in ein Volksbegehren über. Aber bislang war in Brandenburg nur ein Volksbegehren erfolgreich – und zwar 2012 jenes für ein komplettes Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld. Der Landtag nahm es auch an, Brandenburg konnte sich aber nicht gegen die anderen BER-Gesellschafter Berlin und Bund durchsetzen. Derzeit befasst sich der Landtag mit drei erfolgreichen Volksinitiativen: Für eine bessere Förderung der Musikschulen, für den Stopp der Massentierhaltung und für den Ausschluss einer dritten Start- und Landebahn am BER. axf

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