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Die Volksinitiative "Bürgernähe erhalten, Kreisreform stoppen" hat nach eigenen Angaben 129.464 Unterschriften gesammelt.

© R. Hirschberger/dpa

Kreisgebietsreform Brandenburg: Volksinitiative gegen Kreisreform rechtlich zulässig

Gegner der umstrittenen Kreisreform Brandenburg haben fast 130.000 Unterschriften gesammelt. Ein aktuelles Gutachten zeigt: Die Volksinitiative ist zulässig.

Stand:

Potsdam - Die Ziele der Brandenburger Volksinitiative gegen die von der rot-roten Landesregierung geplanten Kreisgebietsreform sind rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg. Damit kann der Hauptausschuss des Landtags am Dienstag abschließend über die Zulässigkeit befinden, der Innenausschuss kann sich dann inhaltlich damit auseinandersetzen.

Im Landtag wird die Volksinitiative voraussichtlich abgelehnt

Mit dem vorliegenden Gutachten hat sich die rot-rote Koalition aus SPD und Linke damit faktisch jede Chance genommen, bei dem zu erwartenden Volksbegehren rechtlich dagegen vorzugehen. Denn im Landtag läuft es darauf hinaus, dass die Volksinitiative durch die rot-rote Mehrheit abgelehnt wird. Bei dem dann folgenden Volksbegehren könnte die Landesregierung nach dem Gesetz eigentlich vom Landesverfassungsgericht prüfen lassen, ob dessen Ziele überhaupt zulässig sind.

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Durch das eindeutige Ergebnis des Gutachtens, das auch mit den Stimmen der Koalition im Hauptausschuss beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben worden ist, wäre es für die Landesregierung schwer vermittelbar, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Auch ein Drittel des Landtags könnte beim  Landesverfassungsgericht klagen, wenn Zweifel an der Zulässig bestehen. "Nach diesem Gutachten kann ich mir aber kaum vorstellen, dass jemand so verrückt ist", sagte der parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann, am Montag.

Volksinitiative greift nicht in "unzulässig in Organkompetenzen des Landtages oder der Landesregierung ein"

Der Beratungsdienst stellt in seinem 19-seitigen Gutachten fest, dass die Volksinitiative "nicht unzulässig in die Organkompetenzen des Landtages oder der Landesregierung" eingreift. "Ihre politische Appellwirkung, die auch die Willensbildung des Landtages beeinflussen kann, ist von der Verfassung gewollt", heißt es weiter. "Eine Verletzung des Haushaltsvorbehalts ist nicht ersichtlich. Endergebnis". Die Volksinitiative sei daher nach dem Brandenburger Volksabstimmungsgesetz zulässig.

"Der Versuch von SPD und Linke, 130.000 Unterschriften mit juristischen Tricks zu entwerten, ist krachend gescheitert", sagte Jan Redmann, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, im Anschluss. CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben sagte, das Gutachten sei auf Wunsch des Hauptausschusses erstellt worden, weil SPD und Linke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen geäußert hätten und ursprünglich die Staatskanzlei mit der Prüfung beauftragen wollten. „Die Zweifel an der Zulässigkeit der Volksinitiative waren an den Haaren herbeigezogen, das belegt das Gutachten mehr als eindeutig", sagte Senftleben nun. "Das ist eine schallende Ohrfeige für SPD und Linke", sagte Senftleben. Der "unsägliche Versuch" von Rot-Rot, die mit 130 000 Unterschriften erfolgreiche Volksinitiative, die erfolgreichste in der Landesgeschichte, zu entwerten, sei gescheitert.

Der CDU-Fraktionschef forderte Rot-Rot auf, "von weiteren Tricksereien abzusehen". Jeder weitere Versuch, mit juristischen Winkelzügen die Volksinitiative zu behindern, sende ein fatales Signal an die Bürger aus. „Es ist endgültig Zeit, dass sich die Koalitionsfraktionen inhaltlich mit dem Anliegen der Volksinitiative beschäftigen", sagte Senftleben. "Das arrogante ‚Weiter so‘ von SPD und Linke muss jetzt ein Ende haben. Die Forderungen der 130.000 Brandenburger sind berechtigt und müssen umgesetzt werden.“

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"Zunächst ist erwartungsgemäß festgestellt worden, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt", sagte Linke-Fraktionschef Ralf Christoffers - und spricht über das weitere parlamentarische Verfahren:

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Zugleich hat Landeswahlleiter Bruno Küpper nun auch abschließend festgestellt, dass die Volksinitiative formell erfolgreich war. 20000 Unterschriften waren für die erste Stufe nötig, damit sich der Landtag mit der Volksinitiative befasst. Der Landeswahlleiter prüfte von den eingereichten knapp 130 000 Unterschriften genau 40242. Gültig davon waren 33716.

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