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Brandenburg: Vor 5000 Goa-Fans vergewaltigt?

Urteil im sogenannten Fullmoon-Prozess für heute angekündigt

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Neuruppin/Wittstock - Ein Arbeitstrip des New Yorker Lichtdesigners John Y. nach Deutschland könnte in deutschen Gefängnissen enden, wenn das Landgericht Neuruppin heute den 37-Jährigen, der seit zwei Jahren auf verschiedenen Musikveranstaltungen als Techniker arbeitet, für schuldig befindet. Er soll im vergangenen Sommer auf Europas größter Goa-Party in Alt Daber bei Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) eine 21-jährige Schwedin vergewaltigt haben.

Im Saal 1 des Neuruppiner Landgerichts habe sich in vier Verhandlungstagen bisher eine Täterschaft von John Y. herauskristallisiert, so die Staatsanwaltschaft. Sie geht von einer Verurteilung des Amerikaners aus.

Auf Vergewaltigung in besonders schwerem Fall steht Gefängnis nicht unter zwei Jahren. Maximal könnte John Y. bis zu 15 Jahre hinter Brandenburger Gefängnismauern verschwinden.

Ende Juli 2007 waren auf dem ehemaligen russischen Militärflugplatz Alt Daber 5000 Goa-Fans aus ganz Europa zum Fullmoon-Festival angereist. Darunter auch die schwedische Rechtsanwaltsgehilfin Carolina A. mit ihrem Freund. Im Neuruppiner Gerichtssaal beschrieb sie den Tathergang – ein Dolmetscher übersetzte: „Ich musste auf die Toilette und kam an der Bühne vorbei.“ Dort soll der Lichtdesigner auf sie losgegangen sein. „Er fiel über mich her, zerrte mich unter den Bühnenaufbau.“ Nach Angaben von Carolina A. prügelte er zunächst auf sie ein, entkleidete sie, fasste ihr in den Schritt. Schließlich habe sie unter der massiven Gewalteinwirkung mitgemacht. „So viele Menschen tanzten um mich herum. Ich konnte ihre Beine im Takt der Musik wippen sehen. Ich schrie um Hilfe. Sie konnten mich aber nicht hören. Die Musik wummerte so laut. Ich hatte solche Angst, dass er mich umbringen würde, wenn ich ihn nicht gewähren ließe.“ Nach einer Stunde soll alles vorbei gewesen sein.

John Y. wirkte während des Prozesses distanziert. „Alles, was unter der Bühne geschah, war freiwillig. Wir küssten uns, zogen uns aus. Ich glaube, sie hatte LSD genommen. Weil ich keine Erektion hatte, konnte ich nicht richtig eindringen. Dann befriedigte sie mich mit dem Mund. Als ich nicht konnte, flippte sie aus und biss mich. Ich wehrte mich.“

Carolina A. entgegnete in der Verhandlung auf Deutsch: „Nein!“ Dann übersetzte der Dolmetscher weiter: „Ich habe versucht, vor ihm zu fliehen. Er war aber so brutal. Ich hatte keine Chance.“

Ein Gerichtsgutachter bescheinigte den Aussagen der jungen Schwedin aber Glaubwürdigkeit. Das einzige was er anders sehen würde, dass sie unter Drogeneinfluss die harten Schläge als Todesdrohung verstanden habe. „Unter LSD-Einfluss kann Gewaltanwendung als Todesdrohung wahrgenommen werden. Ansonsten war A. bei klarem Bewusstsein. Sie kann sich so etwas nicht im Drogenrausch eingeredet haben“, so der Gutachter Dr. Wolfgang Mattig. Für ihn sprechen die Verletzungen, die die 21-Jährige erlitten hat, eine eindeutige Sprache.

Für heute Nachmittag wird mit einem Urteil gerechnet. Georg-Stefan Russew

Georg-Stefan Russew

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