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Im Jahr 2020 kamen 41 Häftlinge vorzeitig frei.

© picture alliance / dpa

Vor dem Fest auf freiem Fuß: Weihnachtsamnestie für mindestens 40 Gefangene in Brandenburg

Wie in den Vorjahren gewährt die Justiz in der Adventszeit Häftlingen die vorzeitige Entlassung. Für diesen Gnadenerweis kommen nicht alle Insassen infrage.

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Im Rahmen der Weihnachtsamnestie kann die Brandenburger Justiz in diesem Jahr mindestens 40 Häftlinge vorzeitig nach Hause entlassen. Dies sei aber nur eine vorläufige Zahl, die endgültige Bilanz liege erst Ende Januar vor, teilte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage mit. Im Rahmen der Weihnachtsamnestie des Vorjahrs hatte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) von 42 vorzeitig Entlassenen berichtet. Im Jahr 2020 waren es 41 und im Jahr davor 50 Häftlinge, die vorzeitig freikamen.

Für diese Amnestie kommen nicht alle Inhaftierten infrage. Grundsätzlich können von einem Brandenburger Gericht Verurteilte, deren Entlassung in der Zeit zwischen dem 18. November 2022 bis zum 6. Januar 2023 anstehen würde, nach einer Einzelfallprüfung ab dem 17. November im Gnadenwege vorzeitig entlassen werden. Davon ausgeschlossen sind jedoch Gefangene, die schwere oder schwerste Straftaten verübt haben. Die gute Führung während der Haftzeit ist ebenfalls Voraussetzung für den Gnadenerweis. (dpa)

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