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Brandenburg: Warnschussarrest in Brandenburg selten verhängt

Das Justizministerium sieht Sanktionen gegen jugendliche Straftäter kritisch

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Potsdam - Der sogenannte Warnschussarrest ist in Brandenburg seit der Einführung im März vergangenen Jahres erst zweimal verhängt worden. „Brandenburg hat die Einführung des Warnschussarrests seinerzeit abgelehnt und steht diesem Instrument nach wie vor sehr kritisch gegenüber“, erklärte die Sprecherin des Justizministeriums, Maria Strauß. Im Kabinett wurde am Dienstag ein Gesetzesentwurf für einen sozialpädagogisch ausgerichteten Jugendarrest verabschiedet. Dies könne dazu führen, dass Richter die kurzzeitpädagogische Maßnahme öfter einsetzen, meinte Strauß.

Der Warnschussarrest sei in Brandenburg im Juni vergangenen Jahres und im Januar jeweils für drei Wochen vollstreckt worden, erläuterte die Sprecherin. Mit diesem Mittel zur Abschreckung hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung im März 2013 das Jugendstrafrecht verschärft. Straftäter können damit zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen eingesperrt werden.

Für den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes in Brandenburg, Matthias Deller, ist die bislang seltene Anwendung nicht erstaunlich. „Das Gesetz darf nur für Taten angewendet werden, die seit März vergangenen Jahres begangen wurden“, stellt er klar. „Da Verfahren in der Regel neun Monate bis zum Urteil brauchen, konnte der Warnschussarrest noch nicht oft ausgesprochen werden.“ Der Richterbund steht der Maßnahme ambivalent gegenüber: „Es erweitert für den Jugendrichter die Palette, ob dies allerdings nachhaltig gegen Jugendkriminalität hilft, kann man infrage stellen.“ Eine Studie der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 habe ergeben, dass schärfere Sanktionen Jugendliche nur begrenzt von Straftaten abhielten, sagte Strauß. Bei Jugendlichen mit Haftstrafen ohne Bewährung habe die Rückfallquote bei rund 77 Prozent gelegen, nach verbüßtem Jugendarrest bei 70 Prozent. Dagegen lag die Rückfallquote nach Bewährungsstrafen nur bei knapp 60 Prozent.

Einsperren bedeute also erwiesenermaßen nicht weniger Straftaten, sagte Strauß. „Die Jugendkriminalität lässt sich dagegen sehr viel wirksamer mit einer klugen und nachhaltigen Sozialpolitik bekämpfen.“ Daher setze das geplante Brandenburger Jugendarrestvollzugsgesetz nicht auf Abschreckung, sondern konsequent auf Hilfe und Erziehung.

Für den rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Danny Eichelbaum, verfällt Brandenburg damit einer „Sozialromantik“. „Die Opfer bleiben bei den linken Justizministern auf der Strecke, es geht nur noch um die Täter“, kritisierte Eichelbaum. Sinn des Arrests sei, dem Täter die Folge seiner Taten vor Augen zu führen und Wege aus der Kriminalität zu zeigen. „Der brandenburgische Gesetzesentwurf konzentriert sich nur noch auf den zweiten Teil“, monierte Eichelbaum. Arrest sei ein wichtiges Mittel, etwa jugendlichen Schlägern ihre Grenzen aufzuzeigen. „Eine reine Bewährungsstrafe empfinden sie als Freispruch zweiter Klasse.“ dpa

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