Brandenburg: Was kostet ein Volksvertreter?
Die Landtagsverwaltung hat das für Brandenburg errechnet. Auch, um belegen zu können, warum es am Ende billiger sein soll, den Abgeordneten künftig mehr als heute für das Gesetzemachen zu zahlen
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Potsdam - Es war eine höchst knifflige Aufgabe für die Experten der Landtagsverwaltung. Sie haben dafür einige Wochen gebraucht. Aber jetzt konnten sie erstmals eine Berechnung zur spannenden Frage vorlegen, die das Wahlvolk interessiert. „Was kostet ein Abgeordneter im Monat? – Ein Vergleich zwischen altem und neuem Abgeordnetengesetz.“ Es geht darum, ob Brandenburg mit der nun weiter vorangetriebenen radikalen Diätenreform künftig mehr Geld für seine 88 Parlamentarier ausgeben wird, sich die Volksvertreter in eigener Sache also gerade einen kräftigen Zuschlag gönnen – oder das Land am Ende sogar Kosten spart. Und die nun erstmals vorliegende eine Antwort lautet, so paradox es klingen mag: Beides soll stimmen. Wenn das Parlament in diesem Jahr die Reform absegnet, bekämen die Abgeordneten ab der nächsten Legislaturperiode jeden Monat deutlich mehr – aber zulasten der als Privileg besonders umstrittenen bisher üppigen Altersversorgung. Das Fazit der Landtagsverwaltung sieht so aus: Das Land spart durch den Wegfall langfristiger Renten-Zahlungen – Fachbegriff: Versorgungsbezüge – aus dem Haushalt unterm Strich monatlich je Abgeordneten rund 630 Euro ein, insgesamt für alle 88 Parlamentarier also 55 440 Euro im Monat. Das sind 665 280 Euro im Jahr.
Man muss dazu eine Einschränkung machen. Die Zahlungen an Abgeordnete hängen nämlich von vielen persönlichen Faktoren ab. Um das derzeitige alte Abgeordnetengesetz mit dem Gesetzentwurf für die Diätenreform überhaupt vergleichen zu können, hat man deshalb einen „Musterabgeordneten“ zugrunde gelegt. Und der ist, nach der bisherigen Landtagsstatistik seit 1990, beim erstmaligen Eintritt ins Parlament demnach durchschnittlich 42 Jahre alt – und er bleibt dann durchschnittlich elf Jahre Abgeordneter, also Berufspolitiker. Diese elf Jahre allerdings zählen für die Altersversorgung wie 27 Jahre eines Rentenbeitragszahlers, wie aus der Berechnung hervorgeht. Genau dieses Privileg im Vergleich zur Normalbevölkerung soll abgespeckt werden. Der märkische Musterabgeordnete, für den die Vorher-Nachher-Vergütung errechnet wurde, wohnt 95 Kilometer vom Landtag entfernt und fährt 12-mal im Monat zu Pflichtsitzungen des Parlaments und von Ausschüssen nach Potsdam. Vorsorglich und ausdrücklich weisen die Experten der Landtagsverwaltung darauf hin, dass es sich angesichts der „verschiedenen Prämissen“ für den Musterabgeordneten „nur um eine sehr ungefähre Schätzung handeln kann“.
Erhellend ist sie trotzdem, und zwar sehr. Im Vergleich wird einmal mehr deutlich, wie undurchschaubar die Abgeordnetenversorgung in Brandenburg bislang eigentlich ist. Auch bei der Anhörung im Hauptausschuss wurde daher am Mittwoch einhellig betont, dass es künftig transparenter und einfacher sein wird. Noch erhält ein Parlamentarier in Brandenburg neben der Grunddiät von 4731 Euro diverse steuerfreie Kostenpauschalen, eine „allgemeine“ über 635,23 Euro, weitere 234 Euro für Mehraufwendungen und 748 Euro für Fahrten. Was bislang kaum bekannt ist: Für die Altersversorgung des brandenburgischen Musterabgeordneten werden neben der Grunddiät derzeit weitere 4215,78 pro Monat im Landeshaushalt fällig – und zwar 27 Jahre. Künftig werden das 1614 Euro für die aktive Zeit sein, also elf Monate. Nach dem Berechnungsüberblick bekommt der brandenburgische Abgeordnete künftig mit den 7510 Euro Grunddiät stattliche 2778,48 Euro mehr als jetzt, zudem noch 1614 Euro für die private Altersversorgung. Außerdem kommen Erstattungen für real angefallene Fahrtkosten vom Wohnort zu Pflichtsitzungen in Potsdam hinzu, die im Musterbeispiel mit 648 Euro pro Monat veranschlagt werden. Bislang gab es dafür eine Pauschale. Das für 14 Monate gezahlte Übergangsgeld beim Ausscheiden aus dem Parlament soll sich leicht von 501,83 Euro auf 637,21 Euro erhöhen, also um 135,38 Euro. Zahlungen für Mitarbeiter (monatlich 3824,39 Euro), für das Wahlkreisbüro (monatlich 500 Euro), dessen Erstausstattung (2000 Euro je Wahlperiode, also 33,33 Euro je Monat) bleiben wie bisher.
Zieht man alle diese Aufwendungen zusammen, dann kostet der brandenburgische Volksvertreter das Land künftig rund 14 802,92 Euro pro Monat. Das sind je Bürger Brandenburgs 6,01 Euro im Jahr und monatlich pro Abgeordneten 630,15 Euro weniger als beim bisherigen System. So wird mit der Berechnung eine Zahl publik, die bislang niemand nennen konnte oder wollte. Jeder Abgeordnete des brandenburgischen Landtags kostet bislang – mit allen Aufwendungen – das Land 15 433,07 im Monat.
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