Brandenburg: Was nachwirkt
Wie Rot-Rot sich bei den Geldern für Ex-Ministerpräsident Platzeck selbst und dem Landtag widerspricht
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Potsdam - In der Causa Platzeck versucht die Opposition, die rot-rote Regierungsfraktion vor sich herzutreiben. Am Dienstag wird sich der Haushaltsausschuss in einer Sondersitzung mit dem Fall befassen. Zur Frage steht: Ist es recht, dass Matthias Platzeck, Ministerpräsident des Landes Brandenburg außer Dienst, weiterhin aus dem Etat der Staatskanzlei ein Mitarbeiter und bei Bedarf ein Dienstwagen samt Fahrer gestellt wird?
Die Gefechtslage ist zunächst eindeutig: CDU und Grüne pochen darauf, dass Ende 2013 im Nachtragshaushalt für die Regelung für Platzeck eine Frist von 18 Monaten vereinbart worden war – und die wäre Ende Februar abgelaufen. SPD und Staatskanzlei erklären hingegen, im Nachtragshaushalt sei keine Befristung enthalten. Außerdem plane Rot-Rot laut Koalitionsvertrag eine Begrenzung auf zwei Jahre. Danach würde die Unterstützung für Platzeck am 31. August 2015 enden, weil dieser Ende August 2013 als Ministerpräsident zurückgetreten war.
Ein Blick in die Landtagsdokumente von damals hilft, die Lage zu erhellen. Die Formulierung jedenfalls war eindeutig, obwohl die rot-rote Koalition in Landtag und Regierung heute davon nichts mehr wissen will: „Die personellen Unterstützungsmaßnahmen“ für ehemalige Ministerpräsidenten „sind auf einen Zeitraum von längstens 18 Monaten beschränkt“. So steht es in dem Änderungsantrag, den SPD und Linke zum Nachtragshaushalt 2013/14 im November 2013 in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtags eingereicht haben. Am 14. November dann beschloss das Gremium den Antrag. Ein Blick in das Ausschussprotokoll zeigt: Auch Rot-Rot war für 18 Monate, etwa der heutige Finanzminister Christian Görke (Linke), ebenso der damalige Staatskanzleichef, der heutige Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD).
Das Ganze machte sich schließlich am 20. November der Landtag selbst zu eigen, als das Landesparlament, Brandenburgs hohes Haus, den Nachtragshaushalt beschloss. Der Änderungsantrag, in dem die 18 Monate erwähnt sind, ist ebenfalls als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Richtig ist aber auch, dass im Nachtragshaushalt nur steht: „Zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben und Verpflichtungen aus dem Amt ehemaliger Ministerpräsidentinnen und ehemaliger Ministerpräsidenten können auch Planstellen/Stellen und Mittel“ aus dem Etat der Staatskanzlei „in Anspruch genommen werden“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jan Redmann, sagt nun: „Es gehört zum juristischen Einmaleins, das für die Auslegung von Gesetzen ihre Begründung maßgeblich ist, da sich hieraus der Wille des Gesetzgebers entnehmen lässt.“ Für die Frage, was unter „nachwirkenden Aufgaben und Verpflichtungen aus dem Amt“ zu verstehen ist, sei deshalb die Begründung zum Antrag heranzuziehen. Damit würde man wieder bei einer Frist von 18 Monaten landen.
Der Landesrechnungshof jedenfalls hat sich schon mal festgelegt und erklärt, eine Befristung sei im Gesetz nicht vorgesehen. Relevant dürfte in der weiteren Debatte werden, ob nicht die Bezeichnung „nachwirkende Aufgaben und Verpflichtungen“ doch deutungsbedürftig ist. Denn wie lange wirkt das Amt des Ministerpräsidenten nach? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgelegt, dass gerade bei neuen Regelungen, die Zweifel offen lassen, von Gewicht sei, was der Gesetzgeber damit gemeint hat – und das wird im Gesetzgebungsverfahren deutlich.
Fest steht: Rot-Rot wollte 18 Monate, überzeugte die Opposition, der Landtag beschloss die Frist dann. Nun aber macht Rot-Rot alles anders – und widerspricht der Intention des Gesetzgebers. Alexander Fröhlich
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