
© dpa/Bernd von Jutrczenka
„Weil eine Wahl nun einmal eine Wahl ist“: AfD darf auch weiterhin nicht den Geheimdienst in Brandenburg kontrollieren
Die AfD fühlt sich ausgegrenzt, weil sie nicht in dem Gremium für die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes vertreten ist. Die Mitglieder wählt der Landtag.
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Brandenburgs AfD-Landtagsfraktion wird wohl auch weiterhin nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) für die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes vertreten sein. Einem kürzlich von SPD und BSW in den Landtag eingebrachten Beschlussvorschlag zufolge wird das Gremium künftig nur noch aus drei Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der Koalition und eines von der Opposition gestellt werden sollen.
„Ich darf daran erinnern, dass nach dem Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz die Opposition angemessen in der PKK vertreten sein soll“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt am Mittwoch im Hauptausschuss des Landtags. „Die Koalition hat 46 Abgeordnete, die Opposition hat 42.“ Entsprechend früherer Abstimmungen werde der eine Oppositionsvertreter wohl aus der Fraktion der CDU kommen. „Das ist die Ausgrenzung der AfD, die hier weitergeht.“
Auch in der letzten Legislaturperiode stellte die AfD kein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission: Die übrigen Fraktionen des Landtags weigerten sich damals, einen Vertreter einer Partei in das Gremium zu wählen, die vom Verfassungsschutz als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft wurde.
Der AfD gelang es auch in anderen Gremien nicht, ihre Kandidaten in Positionen wählen zu lassen, die der Fraktion entsprechend der interfraktionellen Absprachen zu Beginn der Legislaturperiode eigentlich zustehen. So war Berndt auch am gestrigen Mittwoch mit dem Anliegen gescheitert, stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses zu werden: Da der Abgeordnete, der vom Verfassungsschutz als erwiesener Rechtsextremist eingestuft wird, bereits drei Mal nicht gewählt wurde, ließ der Ausschussvorsitzende Björn Lüttmann (SPD) keinen erneuten Wahlvorgang zu. Nach einer kurzen, von der Abgeordneten Lena Kotré (AfD) beantragten Pause verzichtete die AfD darauf, einen neuen Bewerber zu nominieren. Auch den der AfD zustehenden Posten des Vorsitzenden des Bildungsausschusses konnte das Parlament bislang nicht besetzen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Ludwig Scheetz, wies die Kritik indes zurück. „Beim überwiegenden Teil der Gremienbesetzungen hat eine Wahl stattgefunden“, sagte Scheetz. „Hier zu behaupten, dass Sie überall ausgegrenzt werden – das ist mit Nichten der Fall.“ Es habe lediglich zwei Besetzungen gegeben, die nicht vollzogen werden konnten, „weil eine Wahl nun einmal eine Wahl ist.“
Tatsächlich stellt die AfD mit Lars Hünich den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, mit Norbert Rescher den Vorsitzenden des Verkehrsausschuss und mit Falk Janke den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses. Andreas Galau (AfD) wurde zum Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses und Benjamin Filter zum Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses gewählt. Steffen Kubitzki (AfD) ist stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- sowie des Europaausschusses, Daniel Münschke (AfD) Landtagsvizepräsident und stellvertretender Vorsitzender des Sonderausschusses Lausitz.
„Wir werden nicht überall ausgegrenzt, aber wir werden ausgegrenzt“, erklärte dagegen Berndt. „Sie benutzen Wahlen nach Art der DDR – auch Erich Honecker wurde gewählt“, warf er den übrigen Fraktionen vor. „Sie setzen den formalen Akt der Wahl durch, widersprechen aber dem Geist der demokratischen Wahl.“
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