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Brandenburg: Welle von Klagen der Altanschließer Zehntausende fordern Schadenersatz

Potsdam - Im Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse rechnet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit Zehntausenden Forderungen nach Schadenersatz. Diesen könnten Betroffene nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR geltend machen, das in Brandenburg und Thüringen weiter gültig sei, sagte Verbandspräsident Peter Ohm am Donnerstag in Potsdam.

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Potsdam - Im Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse rechnet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit Zehntausenden Forderungen nach Schadenersatz. Diesen könnten Betroffene nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR geltend machen, das in Brandenburg und Thüringen weiter gültig sei, sagte Verbandspräsident Peter Ohm am Donnerstag in Potsdam. Allerdings laufe die Frist für die Anträge am Freitag (16. Dezember) aus. Dieser Rechtsweg sei für Betroffene, die keine Klage gegen ihre Bescheide eingelegt haben, die einzige Möglichkeit, ihre Rückforderungen noch einzuklagen, erklärte Ohm.

Denn einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der rechtswidrigen Beiträge haben nur die Bürger, die gegen ihren Bescheid Widerspruch eingelegt und geklagt haben. Doch in rund 90 Prozent der Fälle hätten die Betroffenen eine Klage wegen der hohen Kosten gescheut, erläuterte Ohm. Diese könnten jedoch nach dem Staatshaftungsgesetz Schadenersatz von den Verbänden fordern und im Falle einer Ablehnung das Geld in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht einfordern.

Allein bei dem Verband wurden bereits knapp 10 000 Musterschreiben angefordert. Insgesamt rechnet Ohm mit mehreren Zehntausend Anträgen. Für die Wasser-Zweckverbände könnten damit Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro fällig werden, so der VDGN.

Der VDGN hat beim Landgericht Cottbus bereits im Oktober eine Musterklage eingereicht. Wenn diese positiv entschieden würde, könnte das Auswirkungen auf das Verhalten der Wasser-Zweckverbände haben, hofft Ohm. Nach einer Übersicht des Verbandes sind etwas mehr als die Hälfte der gut 80 Zweckverbände von Rückforderungen der sogenannten Altanschließer betroffen. Bislang hätten sich zwölf Verbände entschlossen, alle rechtswidrigen Beiträge zurückzuzahlen, fünf weitere prüften dies. 32 Verbände hätten die Umstellung auf Gebühren statt der Beiträge für die Investitionen beschlossen. Klaus Peters

Klaus Peters

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