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Brandenburger Kommunen sollen künftig finanziell besser ausgestattet sein.

© Jens Wolf/dpa

Wenn der Abschluss fehlt: Nach der Umstellung auf die Doppik droht Brandenburgs Kommunen Ungemach

Vielen Städten und Gemeinden fehlt das Fachpersonal für fristgerechte Jahresabschlüsse. Die Rückstände lassen sich kaum noch aufholen.

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Ein Großteil der Städte- und Gemeinden in Brandenburg hängt bei der Prüfung der Jahresabschlüsse weiter deutlich hinterher. Das geht aus einer Antwort des Brandenburger Innenministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der Landtagsabgeordneten der Linken, Andrea Johlige, hervor, die am Montag vom Landtag veröffentlicht wurde. In der Stadt Bad Wilsnack (Prignitz) etwa ist der letzte vorliegende geprüfte Jahresabschluss aus dem Jahr 2015, in Karstädt aus dem Jahr 2016. Im uckermärkischen Amt Brüssow liegt sogar erst ein geprüfter Jahresabschluss aus 2014 vor.

Fatale Folgen für Kommunen

Das allerdings kann für die Kommunen fatale Folgen haben. Denn bei der letzten Änderung der Kommunalverfassung wurde festgelegt, dass eine Genehmigung für einen Haushalt zu versagen ist, wenn nicht von einem drei Jahre zurückliegenden Haushalt ein geprüfter Jahresabschluss vorliegen. Der zwei Jahre zurückliegende Haushalt muss aufgestellt sein. Diese Regelung sollte Ende 2024 in Kraft treten.

„Wenn der Haushalt nicht geprüft ist, greift automatisch die Haushaltssicherung“, sagte Johlige. „Freiwillige Leistungen der Kommunen wären dann nicht mehr möglich.“ Johlige sieht darin vor allem ein Personalproblem. Für die Aufstellung und Prüfung doppischer Haushalte sei Fachpersonal nötig. Das fehle vielen Gemeinden. „Kleine Gemeinden im ländlichen Raum hängen deswegen deutlich zurück“, sagt Johlige. „Das gilt zum Beispiel auch für das einst von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) geführte Amt Meyenburg – dort ist der letzte geprüfte Jahresabschluss aus dem Jahr 2017.“

Der Wittenberger Bürgermeister Oliver Hermann (parteilos) steht vor der Altstadtkulisse seiner Stadt.

© Foto: Arne Immanuel Bänsch/dp

Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebunds, Wittenberges Bürgermeister Oliver Hermann (parteilos), sprach davon, dass es fast dem ganzen Land drohe, in vorläufige Haushaltsführung zu geraten. „Im Prinzip darf ich dann nur noch Geschäfte der laufenden Verwaltung machen“, sagt Hermann. „Alles, was nicht laufende Verwaltung ist, dürfte man nicht mehr machen.“ Das Problem sei, dass von Anfang an eine sehr komplizierte Doppik aufgebaut worden sei. „Viele Städte und Gemeinden hatten schon Probleme mit den Eröffnungsbilanzen“, sagte Hermann. „Das erforderte zusätzliche Ressourcen, die niemand habe.“

Manche Verwaltungen seien gar nicht in der Lage gewesen, das zu machen. Derzeit werde in vielen Gemeinden der Jahresrhythmus geschafft, aber man hole nicht auf. „In Wittenberge müsste ich zwei Leute einstellen, um das zu schaffen“, sagt Hermann. „Man müsste im Prinzip in allen Kommunen die Mannschaften aufstocken.“ Aber neue Fachkräfte seien heute kaum zu bekommen, und für die Kommunen auch nicht finanzierbar. Aus Sicht des Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes müsste wenigstens für das Aufholen über vereinfachte Möglichkeiten, einen Jahresabschluss zu machen, nachgedacht werden. Zudem sollte die in der Kommunalverfassung vorgesehene Frist aufgehoben werden.

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