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Am Montag stellte der Landesrechnungshof Brandenburg seinen Jahresbericht vor.

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Landesrechnungshof Brandenburg stellt Jahresbericht vor: Wenn es am Forschungsinstitut wie in einer hippen Webfirma zugeht

Der Landesrechnungshof Brandenburg deckt Verstöße und schludrigen Umgang mit Steuergeld durch die Landesregierung auf - auch in seinem neuesten Jahresbericht. Aber es gibt auch Lob.

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Potsdam - Der Landesrechnungshof Brandenburg hat in seinem am Montagvormittag vorgestellten Jahresbericht vielfach Verschwendung von Steuergeld und Regelverstöße festgestellt. Ein Überblick.

Zahlreiche Verstöße am Institut für Argrarlandforschung

Im Forschungsinstitut ging es zu wie bei hippen Internet-Unternehmen: Die Führung des Leibniz-Institut für Agrarlandschaftsforschung (Zalf) hat nach Angaben des Landesrechungshofes sich und ihren Mitarbeitern über die Maßen mehr Gehalt genehmigt, als ihnen eigentlich zusteht. So trennte sich das Institut etwa von einer Führungskraft und zahlte das Gehalt über zwei Jahre weiter. Das waren mehr als 225.000 Euro auf Kosten des Steuerzahlers. Zudem verstieß dies gegen geltendes Haushaltsrecht. Eine andere Führungskraft erhielt 12.000 Euro zusätzlich zum Gehalt, weil sie eine befristete Leitungsaufgabe übernahm. Dabei ließen die Gesetzesregeln diese Funktionszulage gar nicht zu. Bei einem anderen Mitarbeiter griff das Zalf zu einem Trick: Um ihm das Gehalt über den Tarifvertrag hinaus zu erhöhen, erhielt dieser einen zusätzlichen Beratervertrag. Das aber war laut Rechnungshof gar nicht zulässig.

Auch an anderer Stelle gab es bei dem Institut Verstöße. Für die Mitarbeiter der staatlich finanzierten Einrichtung gab es zahlreiche Vergünstigungen und Erleichterungen. Das Zalf gönnte seinen Mitarbeitern großzügige Leistungen aus Steuergeldern, die nicht zulässig waren. So konnten sich Beschäftigte, die mehr als 55 Jahre alt waren, eine bezahlte dreimonatige Auszeit nehmen. Daneben richtete das Leibniz-Institut für Agrarlandschaftsforschung einen Volleyballplatz ein, jeder Beschäftigte bekam zudem zum Geburtstag einen Massagegutschein. Zuständig für die Kontrolle des Zalf ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Doch das Ministerium führte das Forschungsinstitut nach den Erkenntnissen des Rechnungshofes "mit langer Leine". Im Zalf "schlichen sich über Jahre deutliche Mängel ein". Denn das Ministerium verließ sich auf die Berichte einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den korrekten Umgang mit Fördermitteln attestierte. Doch die neue Prüfung des Landesrechnungshofes ergab, dass sich das Ministerium nicht auf die Berichte der Wirtschaftsprüfer verlassen konnte, weil sie die Fördermittelnachweise nicht so untersuchte, wie es ein Ministerium tun würde.

Filmförderung: Kultur oder Kommerz? Beides!

Die Filmförderung Brandenburg fördert die Filmwirtschaft gern getreu dem vom Landesrechnungshof genannten Motto: "Filmförderung: Kultur oder Kommerz? Am besten beides!" Doch dabei schlichen sich offenbar Fehler ein. Laut Rechnungshof zahlte das Wirtschaftsministerium in den Jahren von 2004 bis 2013 rund 71 Millionen Euro in den Filmförderfonds Berlin-Brandenburg ein. Verwaltet wird der Fonds von der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH (MBB), das Medienboard führt auch die Förderverfahren in Eigenverantwortung mit Hilfe des Landesförderbank ILB durch. Doch bei der Durchsicht der Unterlagen konnte der Rechnungshof die Förderentscheidungen oft nicht nachvollziehen, auch weil die MBB den Entscheidungsprozess nicht hinreichend dokumentierte.

Das Problem daran: Die abschließende Entscheidung, welches Filmprojekt Geld von Brandenburgs Staatsgeld bekommt, trifft allein die Intendantin. Mindeststandards werden damit nicht eingehalten. Auch sei die Korruptionsprävention der MBB hinter den üblichen Standards zurückgeblieben, stellte der Rechnungshof fest. Außerdem lässt sich laut Rechnungshof nicht nachweisen, ob die Förderung überhaupt erfolgreich ist. Gradmesser dafür ist für das Wirtschaftsministerium der sogenannte „Regionaleffekt“. Doch nach den bisherigen "Berechnungsmethoden lässt sich schwer nachvollziehen, welchen konkreten Erfolg der Einsatz der Landesmittel bewirkt", befanden die obersten Rechnungsprüfer des Landes.

Brandenburgs Radwegenetz - gut gebaut, schlecht erhalten

Insgesamt 1010 Kilometer ist das Radwegenetz an Landesstraßen in Brandenburg lang. Für die Tourismuswirtschaft sind sie ein wichtiges Pfund, um Urlauber ins Land zu locken. Doch für die wird die Radtour im Land immer mehr zu einem Ausflug über Holperpisten. Für den Erhalt "am richtigen Ort, zum richtigen Zeitpunkt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ standen dem Landesbetrieb in den Jahren von 2013 bis 2014 insgesamt 2,3 Millionen Euro Verfügung. Nun stellte der Landesrechnungshof fest: Es gibt bislang gar kein Erhaltungsmanagement beim Landesbetrieb für die Radwege entlang der Landesstraße.

"Wesentliche Voraussetzungen für eine systematische Erhaltung der Radwege fehlten", ebenso ein Programm, mit dem Prioritäten festgelegt werden, heißt es im Jahresbericht des Rechnungshofs. "Dem Landesbetrieb war der aktuelle Zustand der Radwege nicht einmal bekannt". Über die Ausgaben des Landes wurde daher nicht nach dem ermittelten Zustand der Radwege entschieden, selbst der mittel- und langfristige Finanzierungsbedarf für die Erhaltung ließ sich nicht bestimmen, sondern die Straßenmeistereien entschieden je nach Einzelfall. Der Landesstraßenbetrieb aber hatte keinen Gesamtüberblick über die Kosten, denn für den Erhalt der Radwege gibt es nicht einmal ein eigenes Budget. Dabei gibt es durchaus Handlungsbedarf, wie der Landesrechnungshof feststellte: "Ein großer Teil der Radwege hat die durchschnittliche Nutzungsdauer von 15 Jahren erreicht. Damit ist in den nächsten Jahren mit größeren Erhaltungsmaßnahmen zu rechnen." Der Rechnungshof hat daher erhebliche Zweifel, ob die Erhaltung der Radwege in den nächsten Jahren mit der bisherigen Finanzierung überhaupt gewährleistet werden kann.

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