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Brandenburg: Wider die Kostenexplosion

Konferenz der Rechnungshöfe will Leitsätze für das Management öffentlicher Großprojekte verabschieden

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Potsdam – Es geht um verschwendete Millionen. Fälle wie der Berliner Flughafen oder die Hamburger Elbphilharmonie sollen sich nicht wiederholen. Die Konferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, die noch bis Mittwoch unter Vorsitz des brandenburgischen Rechnungshofpräsidenten Christoph Weiser in Potsdam tagt, will deshalb Leitsätze für ein professionelleres Management von großen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand beschließen. Bei dem dieser Zeitung vorliegenden Beschlussentwurf handelt es sich um Empfehlungen an Parlamente und Behörden, wie Mängel bei staatlichen Bauprojekten frühzeitig vermieden werden können. Deutschlands Rechnungshöfe reagieren damit auch auf regelmäßig aus dem Ruder laufende Großprojekte, die durch Kostenexplosionen, Verzögerungen und eklatante Baumängel geprägt sind. Die Leitlinien sollen voraussichtlich am heutigen Dienstag beschlossen werden. Weiser wird sie dann der Bauministerkonferenz übergeben.

Die Finanzkontrolleure von Bund und Ländern empfehlen in dem 18-Seiten-Papier, ausgehend von den Erfahrungen ihrer Prüfungen, öffentlichen Bauherren etwa, „wesentliche Entscheidungen bei der Planung, Projektleitung und Bauüberwachung nicht Dritten zu überlassen“, sondern sich selbst kompetent aufzustellen. Man dürfe sich „nicht durch zu eng bemessene, von außen gesetzte Terminvorgaben wie zum Beispiel für die Grundsteinlegung oder Einweihung eines Bauwerks unter Zeitdruck setzen lassen“.

Grundsätzlich läuft bei Großprojekten schief, was auch bei herkömmlichen Baumaßnahmen geschieht, so der Befund. Allenfalls die Auswirkungen seien graduell höher, heißt es. „Nach Auffassung der Rechnungshöfe von Bund und Ländern erfordern Großprojekte deshalb nicht grundsätzlich neue Regeln oder Verfahren, sondern: Was gilt, muss besser angewandt werden.“

Den Parlamenten auf Landes- und Bundesebene wird nahegelegt, von vornherein auf „eine vollständige und wahrheitsgetreue Veranschlagung der Kosten zu bestehen“. Nur dann könne das Budgetrecht wirkungsvoll ausgeübt werden. Kosten dürften nicht aus politisch begründeten Motiven zu niedrig oder zu hoch angesetzt werden, heißt es. Es sei zudem nicht zulässig, pauschal Mittel für sogenannte Risikovorsorge oder „Unvorhergesehenes“ zu veranschlagen, um auf diese Weise Planungsmängel zu kompensieren.

Als wiederkehrende Defizite bei Bauprojekten der öffentlichen Hand haben die Rechnungshöfe ausgemacht, dass es „gravierende Mängel“ bei den zwingend vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gibt. Die würden „mitunter gar nicht, nicht frühzeitig genug, unvollständig oder fehlerhaft durchgeführt“. Hinzu komme, dass einschlägige Vorgaben, die eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung sichern sollen, oft nicht eingehalten würden. Das werde regelmäßig mit Zeitdruck begründet, der durch zu eng bemessene, von außen gesetzte Terminvorgaben entstanden sei, heißt es. Dieser Zeitdruck führe dann zu teuren, den Bau begleitenden Umplanungen und damit zu schwer beherrschbaren Risiken und sei Ursache für Kostensteigerungen und Terminverzug. Die Rechnungshöfe drängen daher auf größere Sorgfalt bei der Bedarfsplanung am Anfang und warnen vor nachträglichen Anpassungen. „Die Bedarfsplanung ist für die weitere Planung bindend“, heißt es. „Änderungen sollten während der Bauzeit grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.“

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