Brandenburg: Wiederaufnahme offen
In der Brandenburger PDS-Fraktion herrscht große Skepsis gegen Esther Schröder
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In der Brandenburger PDS-Fraktion herrscht große Skepsis gegen Esther Schröder Von Thorsten Metzner Potsdam. Der Fall Esther Schröder wird für die Brandenburger PDS zum Politikum: Zwar will PDS-Fraktionschef Lothar Bisky die Landtagsfraktion jetzt dafür gewinnen, den Ausschluss der PDS-Abgeordneten aus ihren Reihen aufzuheben, wie es ein überraschender Vergleichsvorschlag des Verfassungsgerichtes vorsieht. „Ich möchte, dass die Selbstzerfleischungen in der Partei aufhören und wir uns auf die gemeinsame politische Basis besinnen“, sagte Bisky gestern den PNN. Dennoch ist ungewiss, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit dafür zustande kommt. Denn es gibt bei Genossen spürbare Vorbehalte gegen eine Rückkehr der PDS-Arbeitsmarktexpertin, die als schärfste Widersacherin von Landeschef Ralf Christoffers gilt. Sie sei „sehr skeptisch“, sagte die PDS-Finanzexpertin Kerstin Osten. Schröder habe vor dem Ausschluss bewiesen, dass sie nicht teamfähig sei. Auch der PDS-Abgeordnete Andreas Trunschke sagte, er könne sich eine Rückkehr „im Moment“ nicht vorstellen, wolle jedoch die Argumente Biskys abwarten. Die Fraktion hatte Schröder nach einem politischen Eklat vorigen Herbst mit 14 gegen 5 Stimmen ausgeschlossen: Die Arbeitsmarktexpertin hatte ihren Posten als Wirtschaftsstaatssekretärin im Berliner rot-roten Senat nicht angetreten, weil sie nicht sofort verbeamtet wurde. Den Rausschmiss aus der Fraktion hatte Schröder damals einer „Kampagne“ von alten SED- und Stasi-Funktionären gegen eine „kritische Abgeordnete“ zugeschrieben. Sätze, die gerade in der PDS niemand so schnell verzeiht. So sagte die PDS-Abgeordnete und Vize-Bundeschefin Dagmar Enkelmann: Man müsse klären, ob die Entschuldigung von Schröder ernst gemeint sei. Schröder hat zwar in dem Vergleich damalige Äußerungen bedauert, „soweit“ diese als persönliche Kränkung empfunden worden sind. Doch stellte sie gestern klar, dass es ein „Schuldeingeständnis“ wegen ihres damaligen Agierens „nicht geben wird.“ Sie bleibe zudem bei ihrer Auffassung, dass der damalige Ausschluss „willkürlich und unverhältnismäßig war“, gegen das Verfassungsgebot der Meinungsfreiheit und des Verbots von Fraktionszwang verstoße. Die PDS steckt in einer Zwickmühle: Kommt keine Mehrheit für die Rückkehr Schröders zustande, wird das Verfassungsgericht am 16. Oktober erneut verhandeln – und womöglich ein Urteil verkünden. Und eine Niederlage der PDS-Fraktion vor dem Verfassungsgericht unmittelbar vor der Kommunalwahl will die Bisky-Spitze ausschließen.
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