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Der Innenminister legt die Begründung dafür vor, warum die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. (Symbolbild)

© Monika Skolimowska/dpa

Update

Gutachten zur Hochstufung vorgestellt: „Die AfD Brandenburg ist in hohem Maß fremdenfeindlich“

Der Verfassungsschutz bewertet die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem. Nun wurde nach langen Streitereien bekannt gemacht, welche Gründe der Nachrichtendienst dafür hat.

Stand:

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hat am Donnerstag in Potsdam die Gründe des Verfassungsschutzes für die Einstufung der AfD-Landespartei als gesichert rechtsextrem offengelegt. Er und Verfassungsschutzchef Wilfried Peters informierten am Vormittag über den sogenannten Einstufungsvermerk. 

„Transparenz ist das Gebot der Stunde. Das zeigt sich nicht nur darin, dass wir den Einstufungsvermerk nun endlich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich machen können“, sagte Wilke. „Im Handeln der AfD wird auch zunehmend deutlich, dass sie auf einem Kurs ist, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen. Auch wenn sie es immer wieder bestreiten, legen bedeutende Vertreter der Partei diesen Weg mit ihren Äußerungen offen.“

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) spricht zur Veröffentlichung eines Einstufungsvermerks zur AfD Brandenburg als rechtsextrem.

© dpa/Britta Pedersen

„Die AfD Brandenburg ist in hohem Maß fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert“, so Verfassungsschutzchef Peters. Der Einstufungsvermerk belegt die Verstöße des Landesverbands Brandenburg der AfD gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip. Der Gesamtcharakter der AfD Brandenburg werde derzeit geprägt von den verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen der führenden Akteure.

Es seien eklatante Verstöße gegen Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip „in erheblichem Maß festzustellen“, heißt es im Gutachten des Verfassungsschutzes. Diese hätten gerade in der jüngeren Vergangenheit erwiesenermaßen zugenommen. Kontakte zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen seien seit 2020 „gepflegt, aufrechterhalten und sukzessive intensiviert“ worden.

Maßgebliche Vertreter des AfD-Landesverbandes zögen die Legitimität rechtsstaatlicher Verfahren und Entscheidungen in einer Weise in Zweifel, die „auf eine generelle Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“ ziele, erklärte der Verfassungsschutz. In der Migrationsdebatte bediene sich die Partei bewusst „apokalyptischer Schreckensszenarien“, um Ängste zu schüren und gesellschaftliche Spannungen zu verstärken.

Streit um Veröffentlichung des Vermerks

Das Papier ist die Grundlage für die Einstufung der AfD Brandenburg, die von einem rechtsextremen Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft wurde. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird der jeweilige Landesverband der AfD bereits seit längerem so eingestuft.

Um die Veröffentlichung des Vermerks hatte es Streit zwischen dem Innenministerium und der brandenburgischen AfD gegeben. Die Landespartei will sich am Nachmittag (14.00 Uhr) im Landtag in Potsdam zur Einstufung äußern. Im Zusammenhang mit der Bewertung der AfD musste im Mai der frühere Verfassungsschutzchef gehen, die SPD-Innenministerin trat kurz darauf zurück. 

Das Innenministerium kommt anhand des Gutachtens des Verfassungsschutzes zu dem Schluss, dass die AfD Brandenburg in hohem Maße fremdenfeindlich und teilweise rassistisch ist und sich diese Einstellung vor allem gegen Muslime richtet. Die Landespartei erkenne das Staatsvolk „als Gemeinschaft der gleichen Staatsbürger“ nicht an. Sie grenze vielmehr deutsche Staatsbürger aus, die einen anderen kulturellen oder religiösen Hintergrund hätten. Zudem sehne die AfD Brandenburg „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat“ abzuschaffen.

Bereits am Montag war nach einem Medienbericht das Gutachten zur AfD-Einstufung ins Netz gestellt worden. Vor allem ab Ende 2023 und im Laufe des Jahres 2024 hätten sich tatsächliche Anhaltspunkte verdichtet, dass die AfD-Landespartei verfassungsfeindlich sei, heißt es in einem 142 Seiten starken Papier. (dpa/epd/cmü)

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