Brandenburg: Woidke: 8000 Arbeitsplätze in Gefahr
Laut Agrarminister verlieren Bauern durch Wegfall der EU-Beihilfen 57 Millionen Euro Direktzahlungen
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Neuseddin - Die geplanten Kürzungen der EU-Beihilfen für größere Agrarbetriebe bedrohen nach Angaben von Agrarminister Dietmar Woidke (SPD) rund 8000 Stellen und damit ein Fünftel der Arbeitsplätze in der brandenburgischen Landwirtschaft. Dem Land würden rund 57 Millionen Euro Direktzahlungen entgehen, warnte Woidke gestern bei einer Klausur des Landesbauernverbands in Neuseddin. Von den Kürzungen wäre vor allem ostdeutsche Pflanzen- und Tierproduktionsbetriebe betroffen, weil dort besonders viele große Unternehmen in der Landwirtschaft tätig seien.
Woidke sagte, für Brandenburg bedeuteten die EU-Pläne eine Absenkung der Direktzahlungen auf 85 Prozent. Von der Kürzung wären zwar nur 16 Prozent der Agrarbetriebe betroffen. Diese bewirtschafteten jedoch mehr als 77 Prozent der Agrarfläche des Landes und beschäftigten mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter der Branche und verfügten über 86 Prozent des Kuhbestands.
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel will nach einem kürzlich vorlegten Konzept Direktzahlungen für größere Agrarbetriebe kürzen und das Geld in die ländliche Entwicklung umschichten. Zahlungen von mehr als 100 000 Euro sollen um zehn Prozent, Zahlungen zwischen 200 000 und 300 000 Euro um 25 Prozent und Zahlungen von mehr als 300 000 Euro um 45 Prozent reduziert werden. Der Minister unterstrich, ein Vergleich der Direktzahlungen je Betrieb entspreche einem Vergleich von Äpfeln und Birnen. Vergleichbar wären vielmehr Direktzahlungen je Hektar. Darauf bezogen erhielten Unternehmen in Ostdeutschland keinesfalls höhere Zahlungen als beispielsweise Familienbetriebe im Westen.
Die ab 2013 regional einheitliche Prämie beträgt laut Woidke in Brandenburg und Berlin 293 Euro je Hektar, in Mecklenburg-Vorpommern 322 und in Sachsen 349 Euro je Hektar. Im Vergleich dazu werde sie in Bayern 340 in Nordrhein-Westfalen 347 und in Hessen 302 Euro je Hektar betragen.
Ein weiterer Vergleich wäre nach Ansicht von Woidke hinsichtlich der Arbeitskräfte sinnvoll. Maßgeblich für die Direktzahlungen pro Arbeitskraft sei nicht die Betriebsgröße, sondern das Produktionsprofil und die Unternehmensstruktur.
Die Direktzahlungen an die Betriebe seien keine Preisausgleichszulagen, sondern Zahlungen, die für gesellschaftlich erwünschte Leistungen, „die am Markt nicht oder nur sehr eingeschränkt entgolten werden“, so Woidke weiter. Das seien vor allem hohe Standards in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz. ddp/pet
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