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Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht hat auch Konsequenzen für Brandenburg. (Archivbild)

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Ministerin hält Vereinbarung für „richtig und notwendig“: Abschüsse von Wölfen sollen in Brandenburg leichter werden

Wölfe reißen in Brandenburg trotz Zäunen und Hunden zahlreiche Weidetiere. Die Wölfe sollen künftig leichter getötet werden können. Was heißt das für Brandenburg?

Stand:

Die mögliche Jagd auf Wölfe in Problemgebieten ist in Brandenburg künftig einfacher möglich. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz soll ein Abschuss dort erleichtert werden, wo es viele Wölfe gibt und der Bestand in gutem Zustand ist. Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) hält diese Vereinbarung der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft für „richtig und notwendig“.

„Damit hat der Bund den Rechtsrahmen geschaffen, der uns in die Lage versetzt, ein effektives Wolfsmanagement aufzubauen. Das ist eine positive Nachricht für unsere Weidetierhalter“, sagte Mittelstädt der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist aber auch eine positive Nachricht für den Artenschutz, denn so wird die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf gesichert.“ Sie habe die Aufnahme in das Bundesjagdrecht bereits gefordert.

Endgültige Vereinbarung steht noch aus

Brandenburg gilt als Wolfsland Nummer eins in Deutschland mit den meisten Rudeln. Der Wolf ist streng geschützt, es kommt immer wieder zu Todesfällen von Nutztieren wie Schafen und Ziegen.

Wo Wölfe Maßnahmen zum Schutz von Herden wie spezielle Zäune überwinden, sollen sie rechtssicher getötet werden können – unabhängig vom Zustand mit Blick auf die langfristige Überlebensfähigkeit. Wo solche Vorkehrungen nicht möglich sind, sollen Wölfe getötet werden können, damit sie keine Tiere reißen. Eine endgültige Vereinbarung der Bundesregierung steht aus – auch der Bundestag müsste zustimmen.

Wölfe gelten nicht mehr als „streng geschützt“ 

Die EU-Staaten hatten den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt und damit die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen. Die Bundesregierung stufte den Zustand der Wölfe mit Blick auf die langfristige Überlebensfähigkeit zuletzt als „günstig“ ein - das galt bisher nur im Nordwesten Deutschlands.

Brandenburgs Agrarministerin hatte im September angekündigt, mögliche Abschüsse von Wölfen wegen Schäden bei Weidetieren zu erleichtern. Sie strebt die Schaffung von Gebieten an, in denen Wölfe gejagt werden können, weil es vermehrt zu Wolfsrissen kommt. Im Jahr 2024 wurden laut Agrarministerium 279 Schadensfälle gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen wurde. Dabei kamen 1.047 Nutztiere ums Leben, wurden verletzt oder sind verschollen. 

Der Konflikt um die Frage von Wolfsabschüssen hatte dazu geführt, dass Agrarstaatssekretär Gregor Beyer nicht mehr im Amt ist. Er war mit Äußerungen zu einer möglichen Abschussquote von Wölfen in Kritik geraten. Die Ministerin bat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), ihn von seinen Aufgaben zu entbinden – und Beyer bat um seine Versetzung. Seit Oktober ist Stephan Nickisch sein Nachfolger. (dpa)

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