Brandenburg: XY-Prozess: Angeklagter muss vier Jahre in Haft
Neuruppin - Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der so genannten XY-Bande hat das Landgericht Neuruppin gestern ein zweites Urteil gefällt. Wegen 139-fachen unerlaubten Handels mit Drogen wurde ein 32-jähriger Angeklagter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, wie Gerichtssprecher Frank Jüttner mitteilte.
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Neuruppin - Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der so genannten XY-Bande hat das Landgericht Neuruppin gestern ein zweites Urteil gefällt. Wegen 139-fachen unerlaubten Handels mit Drogen wurde ein 32-jähriger Angeklagter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, wie Gerichtssprecher Frank Jüttner mitteilte. In 35 Fällen soll der Angeklagte Rauschgift an Minderjährige verkauft haben. Das Gericht ordnete den Angaben zufolge eine Unterbringung des Mannes wegen dessen Kokainsucht in einer Entzugsklinik an. Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde mit dem Richterspruch abgeschlossen. Alle Prozessbeteiligten seien übereingekommen, dass sich der Vorwurf einer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegen den 32-Jährigen nicht belegen lasse, betonte der Sprecher. Im August war bereits ein 35-jähriger Mann aus Neuruppin wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im bislang größten Prozess gegen organisierte Kriminalität in Ostdeutschland müssen sich nun noch sieben mutmaßliche Mitglieder der Bande vor Gericht verantworten. Ihnen wird Kokainhandel, Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, illegales Glücksspiel, Erpressung sowie das Betreiben eines Bordells vorgeworfen. Der Prozess wird heute mit der Vernehmung von Ermittlungsbeamten fortgesetzt. Sie sollen zu Vernehmungen von Zeugen befragt werden, die vor Gericht die Aussage verweigert hatten.ddp
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