Brandenburg: Zu gefährlich für die Freiheit
Sicherungsverwahrung für Sexualtäter verhängt
Stand:
Sicherungsverwahrung für Sexualtäter verhängt Cottbus - Ein 39-jähriger Sexualverbrecher muss nach einem Gerichtsurteil für unabsehbare Zeit im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Cottbus ordnete gegen René Nilse gestern eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen. Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach zehn Jahren muss die Unterbringung in der Regel beendet werden, sofern nicht eine Prognose für den Mann weiterhin schwere Straftaten für möglich hält. Der Cottbuser hatte bis Ende 2004 eine zwölfjährige Freiheitsstrafe vor allem wegen Sexualdelikten abgesessen. In das Urteil bezog die Kammer auch eine Empfehlung von zwei medizinischen Gutachtern ein, die ihn weiterhin als sehr gefährlich einstuften. Die Verteidigung kündigte Revision an. Der Prozess hatte im Mai begonnen und war in der Region bisher der erste dieser Art. In der mündlichen Urteilsbegründung sprach das Gericht von einer schweren Kindheit des Mannes. Dessen Vater habe ihn nach eigener Darstellung als Kind sexuell missbraucht. Bereits in jungen Jahren sei Nilse mehrfach straffällig geworden. Später beging er allein 14 schwere Sexualstraftaten, wobei er immer brutaler gegen seine Opfer vorgegangen sei. Das damalige Bezirksgericht Cottbus hatte den Mann 1993 wegen des sexuellen Missbrauchs eines 12-jährigen Mädchens sowie wegen Flucht aus der Untersuchungshaft in Schwarze Pumpe (Spree-Neiße) zu acht Jahren verurteilt. Nach der Verlegung in das Gefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel erhielt er 1996 weitere vier Jahre wegen sexuellen Missbrauchs eines Gefangenen. Diese Tat sowie die Bedrohung eines Justizbeamten und die von Psychologen diagnostizierte schwere Persönlichkeitsstörung hätten zu der Prognose beigetragen, dass von dem Mann auch künftig eine große Gefahr ausgeht, sagte der Richter. Auch in dem Gerichtsverfahren bescheinigten zwei psychiatrische Gutachter der Charité Berlin und der Landesklinik Lübben dem Täter eine Persönlichkeitsstörung, die nicht zu heilen sei. Eine geeignete Therapie habe der Mann im Strafvollzug nicht erhalten, und es gebe auch keine Garantie für einen Erfolg.dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: