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Brandenburger Bodenskandal: Zwei Brüder gegen das Land

In Brandenburg wird die Illegale Landnahme heiß diskutiert. Es war eine Klage zweier Brüder aus Strausberg, die Skandal ans Licht gebracht hat.

Strausberg - Horst und Egon Netzel hatten beim Tod ihres Vaters 1989 zusammen mit ihrer Mutter ein Stück Land bei Genschmar im Oderbruch geerbt. Dieses war dem Vater im Zuge der Bodenreform 1945 zugeteilt worden. Alteigentümer war die gräfliche Familie von Hardenberg, die ebenso wie fast alle anderen Großgrundbesitzer in der Sowjetischen Besatzungszone ihre Ländereien verloren.

Doch lange konnte sich der Vater als Neubauer nicht an seinem Land erfreuen: Es wurde bald in der LPG Genschmar aufgeteilt. Diese machte nach der Wende dicht, und die beiden Brüder als Erben des kurz zuvor verstorbenen Eigentümers erhielten nun das Land. Zwei Drittel des ursprünglichen Besitzes verkauften sie zu Beginn der 90er Jahre. Den heute hoch betagten Brüdern blieb ein Rest von 90 000 Quadratmetern, den sie einem Landwirt verpachteten. Was sie aber versäumten, war, sich ins Grundbuch eintragen zu lassen. „Als die beiden Männer im Februar 2002 das Land verkauften und das Grundbuch aktualisieren wollten, traf sie fast der Schlag“, sagt ihr Rechtsanwalt Ulrich Mohr aus Berlin. „Dort stand als Eigentümer nicht mehr ihr Name, sondern das Land Brandenburg.“ Die Brüder klagten dagegen.

Anwalt Mohr erklärt, was geschehen war: Vor allem das Brandenburger Finanzministerium war vor dem 2. Oktober 2000 in große Hektik verfallen. An dieem Tag lief die Frist ab, bis zu der das Land laut Einigungsvertrag Eigentumsansprüche auf ehemaliges Bodenreformland stellen konnte. Wo kein möglicher Eigentümer ermittelt werden konnte, setzte das Land gesetzliche Vertreter ein. Diese aber fanden oft nach eigenen Angaben keinen Erben oder Eigentümer, so dass sich das Land selbst in die Grundbücher eintragen ließ. Im Fall der Brüder Netzel hatte der zuständige Landrat im Juli 2000 das Land zu deren gesetzlichem Vertreter bestellt. Zwei Monate später erklärte die dazu vom Land eingesetzte Mitarbeiterin des Grundstücks- und Vermögensamtes, dass sie den Aufenthalt der Eigentümer nicht feststellen könne. „Das war schlicht gelogen, wohnten die Brüder doch schon lange Zeit unter derselben Adresse in Strausberg“, sagt Anwalt Mohr. „Auch der Pächter war den Behörden bekannt.“ Doch befragt, an wen er denn seine Pacht zahle, wurde dieser nicht.

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