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Die Josephinen-Wohnanlage in Potsdam.

© Foto: Ottmar Winter

Josephinen-Anlage in Potsdam: Stadt bricht Verhandlungen ab

Nach der Vermietung als Ferienwohnung reagieren die Stadtverordneten. AirBnB prüft, ob das Angebot illegal ist.

Potsdam - Die Vermietung der Josephinen-Anlage als Feriendomizil auf AirBnB sorgt nach der Massenkündigung von Senioren weiter für Empörung in der Stadtpolitik. Am Mittwochabend haben die Stadtverordneten mit breiter Mehrheit auf Antrag der Linken einen Verhandlungsstopp mit dem Betreiber beschlossen.

Die Stadt war mit dem Betreiber, einer Tochterfirma der MK Kliniken aus Hamburg, im Gespräch zur Anmietung von Wohnungen für ukrainische Geflüchtete. Doch wer ein solches Verhalten an den Tag lege, mit dem könne man nicht verhandeln, machte Isabelle Vandré (Linke) deutlich. 

Kleines Ferienglück an der Freundschaftsinsel.

Werbeslogan des Anbieters auf AirBnB

Schon die Kündigung von mehr als 100 Senior:innen hatte Ende 2021 für breite Kritik in der Stadt gesorgt. Seit Juli können nun über AirBnB rund 100 Ferienwohnungen in der Anlage in der Burgstraße gemietet werden. Angeboten werden die Wohnungen unter dem Titel „Kleines Ferienglück an der Freundschaftsinsel“ je nach Größe für 23 bis 49 Euro pro Nacht.

In 140 Bewertungen preisen viele Touristen das gute Preis-Leistungsverhältnis. Nur einige wenige verweisen auf die Vergangenheit des Gebäudes. „Es war ein ehemaliges Altersheim/Haus für betreutes Wohnen, das heißt lange, Krankenhaus ähnliche Flure, alles barrierefrei, der typische Geruch ist da und es hat wenig Charme“, schrieb eine Nutzerin im August.

Der beschlossene Linke-Antrag fordert auch die Prüfung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot. Sven Brödno von der Fraktion Die Andere kritisierte, dass im Rathaus gestellte Anzeigen wegen Zweckentfremdung zu langsam bearbeitet würden und zu wenig Ergebnisse brächten. 

SPD-Fraktionschefin Sarah Zalfen stellte sich hinter den Antrag: Man müsse nach monatelangen Verhandlungen konstatieren, dass es dem Eigentümer nur um Profite gehe.

Parallel zum Verfahren der Stadt prüft auch AirBnB das Angebot. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte sich an das Portal gewandt. „Wir nehmen Hinweise auf illegale Aktivitäten auf AirBnB sehr ernst“, heißt es in der Antwort. Verstoße das Angebot gegen die Nutzungsbedingungen, werde man Maßnahmen ergreifen, auch eine Sperrung oder Deaktivierung sei möglich.

Zudem habe AirBnB die Stadt angesprochen. „Wir wurden in dieser Angelegenheit nicht von den jeweiligen Behörden kontaktiert.“ Die Verwaltung bestätigt dies. Da sich das Zweckentfremdungsverbot gegen „Verfügungsberechtigte von Wohnraum“, also die Besitzer oder Verwalter der Wohnungen wende, habe man sich an diese gewandt.

Auf die Kontaktaufnahme von AirBnB hat die Stadt nach eigenen Angaben bereits reagiert: „Es wurde ein kurzfristiger Gesprächstermin vereinbart“, heißt es aus der Pressestelle.

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