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Kleingartenverein in Potsdam (Symbolbild)

© Andreas Klaer

Kleingartenanlage Klein Sanssouci: Enteignungsverfahren der Stadt Potsdam soll eingestellt werden

Die Anlage soll als Dauerkleingärten gesichert werden. Die Stadt Potsdam erklärt, warum dafür ein Enteignungsverfahren nicht mehr notwendig sei.

Stand:

Die Stadt Potsdam will ein Enteignungsverfahren zur Sicherung der Kleingartenanlage „Klein Sanssouci“ einstellen. Das Verfahren war im Bebauungsplan 84 „Lennéstraße“ vorgesehen. Die Sicherung könne auch auf anderem Wege erreicht werden. Die Verwaltung will darüber in der Stadtverordnetenversammlung am 2. April informieren, teilte sie mit.

Ursprünglich sollte beim Innenministerium die Enteignung zur Durchsetzung eines Kleingartenpachtvertrages beantragt werden, um die Dauerkleingärten zu sichern. Die Fläche gilt seit 2005 als private Grünfläche. Da sich der Verein „Lennégärten“ neu gegründet habe, sei dies nicht mehr notwendig. Der Verein werde in absehbarer Zeit als gemeinnützig nach dem Bundeskleingartengesetz anerkannt.

Der Kleingartenanlage „Lennégärten“ wurde 2017 die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit zunächst vorläufig aberkannt – nach erneuter Prüfung im Jahr 2023 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für die erneute Anerkennung vorliegen.

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