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Aus dem GERICHTSSAAL: „ ... dann kommen Sie zu Schmökel!“

Patient der Landesklinik vom Vorwurf falscher Verdächtigung freigesprochen

Stand:

Im Jahr 2002 wurde Thomas T. (41, Name geändert) vom Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Wann sich die Tore der Landesklinik Brandenburg für ihn öffnen, wie alt er sein wird, wenn er wieder in Freiheit ist, weiß der bereits einschlägig Vorbestrafte, darüber hinaus wegen Brandstiftung in zwei Fällen, zahlreichen Diebstählen sowie Verkehrsdelikten Vorbelastete nicht. Er scheint sich eingerichtet zu haben in einem Leben hinter verschlossenen Türen. Seine Rechte allerdings kennt der schmächtige Mann mit den Tätowierungen– und die vertritt er konsequent.

So zeigte Thomas T. seine behandelnde Therapeutin mit Schreiben vom 27. Januar 2005 bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Nötigung an. Obwohl er an diesem Tag seiner Arbeitstherapie nachging, draußen zudem ungemütliches Wetter um den Gefrierpunkt herrschte, soll die Ärztin ihn gezwungen haben, an der vormittäglichen Freistunde teilzunehmen, dieser Forderung gar mit einem kräftigen Stoß Nachdruck verliehen haben. Thomas T. soll allerdings gewusst haben, dass die Mitarbeiterin der Landesklinik ihn lediglich dazu veranlassen wollte, die ihm ärztlich verordnete Frischluft zu atmen.

Gestern musste sich der Mann wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht verantworten. „Ich wollte bloß noch die Aschenbecher sauber machen. Aber die Ärztin sagte, ich soll sofort rausgehen. Dann schubste sie mich. Später stieß sie mich sogar. Das tat weh. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich Anzeige erstatten werde“, reflektierte der Angeklagte die Situation. „Sie hackt ständig auf mir rum. So geht das nicht weiter. Sie drohte mir sogar, mich zu Schmökel zu stecken.“ Auch anderen Patienten scheint die Warnung, beim Zuwiderhandeln gegen Anordnungen wie Schwerverbrecher Frank Schmökel im Hochsicherheitsbereich der Klinik untergebracht zu werden, nicht fremd. So berichtete ein als Zeuge geladener Mitpatient des Angeklagten: „Es gibt die Schmökel-Drohung, aber eher selten.“ An dem bewussten Tag habe es wieder einmal eine Auseinandersetzung zwischen Thomas T. und seiner Therapeutin gegeben. Er habe allerdings nur das Wort „Isolierung“ vernommen. Ein weiterer Zeuge betonte: „Es war schon heftig. Ein anderer hätte vielleicht aus Notwehr zugehauen.“

Nach Abschluss der Beweisaufnahme war für die Staatsanwältin der Vorwurf der falschen Verdächtigung nicht erwiesen. Dies sahen auch Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach und Amtsrichter Francois Eckardt so. Freispruch! Hoga

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