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Landeshauptstadt: 14-jährige Möchtegern-Stars unsittlich berührt?

RBB-Toningenieur wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher angeklagt/1000 Euro Buße

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RBB-Toningenieur wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher angeklagt/1000 Euro Buße Von gabriele Hohenstein Fünfmal soll sich Dietmar W. (52) zwischen dem 21. September und dem 15. November 2002 in seinem hauseigenen Tonstudio sexuell an der damals 14-jährigen Eyleen bzw. ihrer gleichaltrigen Freundin Janine vergriffen haben. Unter dem Vorwand, einen Ganzkörpereindruck der jungen Mädchen erhalten zu müssen, ehe er ihre gesanglichen Talente fördern könne, soll der beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) angestellte Toningenieur die Teenager aufgefordert haben, sich zu entkleiden. Danach, so der Staatsanwalt, habe der Angeklagte die Schülerinnen betastet und in eindeutigen Posen fotografiert. „Alles gelogen“, kommentierte Dietmar W. gestern vor der Jugendschutzkammer des Amtsgerichts erregt die gravierenden Beschuldigungen. Er vermute einen Racheakt der sexuell nicht unerfahrenen Eyleen, der er in der Vergangenheit väterlicher Freund und Beschützer gewesen sei, weil sie Probleme mit ihren Eltern gehabt habe. Jene hätten ihn übrigens gebeten, ihre Tochter in seinem Studio vorsingen zu lassen, was er auch getan habe. „Sonst war nichts. Ich habe Eyleen und Janine niemals befohlen, sich auszuziehen und sie dann begrapscht. Die hätten mir doch einen Vogel gezeigt oder mir eine geknallt“, vermutete der Potsdamer. „Fotos habe ich gemacht. Das stimmt. Aber da waren die Mädchen normal bekleidet.“ Er habe den Eindruck, dass die Polizisten, die nach der Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher eine Durchsuchung seines Tonstudios durchführten, regelrecht enttäuscht waren, dass sie keine versteckte Videokamera fanden, so Dietmar W. „Das die Mädchen in meinem Studio vorsingen durften, war ein Freundschaftsdienst“, betonte der Angeklagte. Normalerweise sitze er bei größeren Agenturen in der Jury, versuche, bei Castings vielversprechende Talente aufzuspüren. „Die Mädchen wollten gar keine Anzeige erstatten. Es waren die Eltern, die sie dazu gedrängt haben“, verdeutlichte der Anwalt der Nebenklage und beantragte, die Öffentlichkeit während der Vernehmung der heute 15 Jahre alten vermeintlichen Opfer, die er vertrete, auszuschließen. Gut eine Stunde dauerte die Zeugenaussage der blonden Eyleen, die den Angeklagten augenscheinlich schwer belastete. Während dessen saß Freundin Janine in Begleitung Erwachsener auf dem Gerichtsflur, wartete sichtlich nervös auf ihre eigene Vernehmung. Die verzögerte sich zunächst, als Eyleen tränenüberströmt aus dem Verhandlungssaal stürzte. Danach beriet die Kammer, erwog, Janine nicht mehr in den Zeugenstand zu rufen. Man könne die Prozesskosten noch weiter in die Höhe treiben, beispielsweise ein Glaubwürdigkeitsgutachten über die Angaben der Zeuginnen in Auftrag geben, so der Staatsanwalt. Man könne das Verfahren aber auch gegen Auflagen einstellen, was kein Freispruch sei. Mit Zustimmung des Angeklagten fasste die Kammer folgenden Beschluss: Dietmar W. hat eine Geldbuße von 1000 Euro an das Frauenhaus zu zahlen. Darüber hinaus muss er die Kosten der Nebenklage tragen.

gabriele Hohenstein

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