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ATLAS: Absurd

Gewählte, ehrenamtlich agierende Stadtpolitiker besitzen nicht nur im Land Brandenburg eine wichtige Aufgabe: Sie sollen die Verwaltungen der Kommunen kontrollieren. Dazu haben die Politiker einen gesetzlich geregelten Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch, dem nur ausnahmsweise und wohl begründet widersprochen werden darf.

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Gewählte, ehrenamtlich agierende Stadtpolitiker besitzen nicht nur im Land Brandenburg eine wichtige Aufgabe: Sie sollen die Verwaltungen der Kommunen kontrollieren. Dazu haben die Politiker einen gesetzlich geregelten Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch, dem nur ausnahmsweise und wohl begründet widersprochen werden darf. Im Potsdamer Rathaus bilden aber die Ausnahmen inzwischen gefühlt die Regel, trotz aller Versprechungen der Stadtspitze mehr Transparenz zu wagen. Nun hat der Grünen-Stadtverordnete Andreas Menzel einmal mehr mit Hilfe von Gerichten eine ihm verweigerte Akteneinsicht eingeklagt. Die Stadt hatte sie ihm mit der absurden Begründung verweigert, Menzel könnte gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen und über den Inhalt der Akten plaudern. Mit Verlaub: Vorverurteilungen solcher Art als Grundlage für das Handeln einer Verwaltung zu machen, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Und bedauerlicherweise sind Niederlagen der Stadt vor Gerichten, weil Rechte von Stadtverordneten nicht geachtet werden, kein Einzelfall. Das verursacht nicht nur unnötige Gerichtskosten. Schwerer wiegt, dass das Rathaus mit solchen rechtswidrigen Entscheidungen an Glaubwürdigkeit verliert – zumal, wenn es um verweigerte Rechte von gewählten Volksvertretern geht.

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