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Der Zustand des alten Landtags auf dem Brauhausberg verschlechtert sich. Der Investor ist bislang untätig. Die Frist für einen Rückkauf läuft 2025 ab.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Tagesspiegel Plus

Alter Landtag auf dem Brauhausberg: Land Brandenburg kann Gelände nur noch dieses Jahr zurückfordern

Die Uhr tickt: Nur noch bis Ende 2025 kann Brandenburg sein vertragliches Recht auf Wiederkauf geltend machen. Das hat die Stadt Potsdam bereits gefordert.

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Für den alten Landtag auf dem Brauhausberg wird es ein entscheidendes Jahr. Denn nur noch knapp elf Monate bleiben dem Land Brandenburg, in denen es das Grundstück vom einstigen Käufer zurückfordern kann. Das bestätigte ein Sprecher des märkischen Innenministeriums auf Anfrage der Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN). So sei die „Ausübung des vertraglichen Rechts auf Wiederkauf bis zum 31. Dezember 2025 befristet“, sagte er. Und: „Ein Wiederkauf wäre möglich im Falle einer Weiterveräußerung des Grundstücks oder falls die Käuferin insbesondere ihrer Investitionsverpflichtung nicht nachkommen sollte.“

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