Landeshauptstadt: Anwalt droht das Aus
Potsdamer Strafverteidiger will nach Verurteilung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
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Dem bekannten Potsdamer Strafverteidiger Veikko B. droht der Verlust seiner Anwaltszulassung – weil er nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt ist. Wie der Sprecher des Potsdamer Landgerichts, Frank Tiemann, den PNN gestern auf Anfrage erklärte, sei B. inzwischen „rechtskräftig“ wegen Parteiverrats und wegen versuchter Nötigung verurteilt. Bereits im vergangenen Monat habe der Bundesgerichtshof (BGH) eine von Veikko B. eingelegte Revision gegen das Urteil als „unbegründet“ verworfen – was die Justizbehörde den PNN gestern auch bestätigte.
Mit dem Urteil droht dem Mittvierziger der Verlust seines Berufs. Denn laut der Bundesrechtsanwaltsordnung ist die Zulassung zu widerrufen, wenn ein Anwalt „infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.“ Der Entzug der Anwaltslizenz werde „sicher“ Teil eines Verwaltungsverfahrens sein, das die brandenburgische Rechtsanwaltskammer nun gegen Veikko B. einleiten dürfte, sagte Gerichtssprecher Tiemann. Der Chef der Anwaltskammer, Rüdiger Suppé, wollte sich zum konkreten Fall unter Verweis auf seine „Verschwiegenheitspflicht“ nicht äußern. Doch sagte Suppé auch: „Wenn ein Anwalt in einem Fall von bestimmter Erheblichkeit verurteilt wird, verliert er seine Zulassung.“ So ein Ausschlussverfahren aus der Kammer dauere aber etwa ein Jahr, erklärte Suppé weiter.
Hintergrund des Verfahrens gegen B. war laut Landgericht ein Fall aus 2001. Veikko B. habe zunächst eine Mandantin vertreten, die wegen versuchten Mordes angeklagt war. Als das Mandat gekündigt wurde, vertrat B. nun den früheren Lebensgefährten der Frau, gegen den zwischenzeitlich auch wegen versuchten Mordes ermittelt wurde. Dazu soll B. Unterlagen, die ihm seine frühere Mandantin zur Entlastung überlassen hatte, ihr laut Gericht „widerrechtlich“ nicht mehr herausgegeben haben. Damit habe B. seiner Forderung nach einer Zahlung „Nachdruck“ verleihen wollen. Das Landgericht beurteilte das Verhalten von B. als gesetzeswidrig, der BGH gab dem nun Recht.
Doch will sich Veikko B. damit nicht abfinden und das Urteil des Landgerichts weiter anfechten. Gegenüber den PNN kündigte er gestern den Gang zum Bundesverfassungsgericht an: „Noch bin ich Anwalt – und ich werde es auch bleiben.“
Veikko B. ist seit 1996 Anwalt und über Potsdam hinaus als Strafverteidiger in Aufsehen erregenden Kriminalfällen bekannt geworden. Aktuell ist er ein Verteidiger im „Hesco“-Verfahren, in dem es vor dem Potsdamer Landgericht unter anderem um Insolvenzverschleppung geht. Zuletzt hatte B. einen 47-jährigen Potsdamer verteidigt, der wegen Mordes an einer jungen Thailänderin zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde. B. war auch Verteidiger beim Prozess wegen des Mordes an einer Ägypterin in einem Dresdner Gericht und im Marquardt-Verfahren wegen eines Angriffs auf eine Hochzeitsgesellschaft in dem Potsdamer Ortsteil. Auch als Autor versuchte sich B. bereits: 2008 wurde sein Buch „Der Angeklagte ist angerichtet“ veröffentlicht, in dem er ironisch über Strafprozesse referiert. Henri Kramer
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